6.5.2026 – Die von Infinma definierten Marktstandards in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU-Versicherung) werden von zwölf angebotenen Tarifen von vier Produktgebern übererfüllt. Acht oder mehr positive Abweichungen von den Standards und damit „Gold“ schaffte kein Testkandidat. „Silber“ für mindestens fünf positive Abweichungen erhielten eine Offerte der Europa und drei Lösungen des Volkswohl Bundes. Acht weitere Male wurde „Bronze“ vergeben.
Die Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH hat erneut untersucht, welche Tarife in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU-Versicherung) den von ihr selbst definierten Marktstandards entsprechen.
39 EU-Tarife untersucht
Unter die Lupe genommen hat das Institut erneut 39 Produkte (2024: 40; 2023: 41; 2022: 43; 2021: 50; 2020: 68) von wiederum zwölf Gesellschaften (13; 15; 16; 19; 23), die auf dem deutschen und österreichischen Markt angeboten werden.
Von diesen hat Infinma unverändert zwölf Angebote (13; 19; 21; 32; 31) von weiterhin vier Akteuren (vier; neun; neun; 13; zwölf) zertifiziert, weil sie in allen 17 Qualitätskriterien des Instituts dem Standard entsprechen oder diesen übertreffen.
17 Qualitätskriterien für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Der Marktstandard in den vom Institut untersuchten 17 Kriterien bestimmt sich nach der Gesamtheit der analysierten Tarife. Dabei wurde nicht nach möglicherweise voneinander abweichenden Standards in Österreich und Deutschland unterschieden.
Im Vergleich zum Vorjahr haben die Analysten die Kriterien unverändert gelassen. Vor drei Jahren waren im Kriterienkatalog die Aspekte „Meldepflicht bei Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit“ sowie „Leistungszeitpunkt“ ersetzt worden durch „Leistung einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente als Leistungsauslöser in der EU“ und „Verlängerungsoption“ (VersicherungsJournal 8.5.2023).
| Kriterium | Marktstandard* |
|---|---|
| * Die in den analysierten Bedingungen am häufigsten anzutreffende Regelung eines Kriteriums. Bei verändertem Marktstandard in Klammern: Marktstandard-Regelung des Vorjahres; Quelle: Infinma. | |
| Prognosezeitraum | Voraussichtlich mindestens sechs Monate |
| Rückwirkende Leistung | Nach sechs Monaten, rückwirkende Leistung |
| Spezifikation der Erwerbstätigkeit | Alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich sind, und alle selbstständigen Tätigkeiten |
| Arbeitsumfang | Arbeitsumfang von mindestens drei Stunden täglich |
| EU aufgrund von Pflegebedürftigkeit | Leistung bei zwei von sechs Pflegepunkten |
| Meldefristen | Verzicht beziehungsweise kein Hinweis auf eine Meldepflicht |
| Beitragsstundung | Zinslose Stundung der Beiträge bis zur Leistungsentscheidung möglich, ratierliche Rückzahlung möglich |
| Zeitlich befristetes Anerkenntnis | Ein zeitlich befristetes Anerkenntnis ist in Ausnahmefällen einmalig möglich |
| Kostenübernahme bei Auslandsaufenthalt | Übernahme der Reise- und Unterkunftskosten in den Bedingungen konkretisiert |
| Geltungsbereich | Der Versicherungsschutz gilt weltweit beziehungsweise ist nicht eingeschränkt |
| Mitwirkungspflichten Gesundheit | Keine Hinweise auf besondere Mitwirkungspflichten |
| Einmalzahlungen | Keine Einmalzahlungen |
| Nachversicherung ohne Anlass | Nachversicherungs-Optionen ohne Anlass |
| Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten | Es wird keine Stundung bei Zahlungsschwierigkeiten angeboten |
| BU-Umtausch-Option | BU-Umtauschoption für Schüler, Studenten et cetera |
| Verlängerungsoption | Es wird keine Verlängerungsoption angeboten |
| Gesetzliche EM-Rente gilt als EU | Die gesetzliche Erwerbsminderung ist keine EU-Ursache |
Anders als vor zwei Jahren, als drei kundenfreundlichere Regelungen zum Marktstandard geworden waren (24.4.2024), gab es aktuell erneut keine Veränderungen. Weitere Details zu den 17 Kriterien wie auch die Verteilung auf die jeweiligen Ausprägungen können auf dieser Internetseite eingesehen werden.
Beispiel Arbeitsumfang
Hinter dem Stichwort „Arbeitsumfang“ zum Beispiel verbirgt sich die Frage, wann eine Person als erwerbsunfähig gilt. Die meisten Versicherer leisten, wenn der oder die Versicherte „außerstande ist, eine Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Stunden täglich auszuüben“.
Als schlechter als diesen Marktstandard bezeichnet Infinma Regelungen, die einen „Arbeitsumfang von mindestens zwei Stunden täglich oder weniger“ nennen. Als positiver als den Marktstandard nennen die Analysten einen „Arbeitsumfang von mindestens drei Stunden; Teilleistungen bei Arbeitsumfang zwischen 3 und 6 Stunden“.
Nicht als Rating zu verstehen
Die Auszeichnung will das Institut nicht als Rating verstanden wissen. Deshalb werden die Leistungsbestandteile der Versicherungsangebote nicht gewichtet oder gegeneinander aufgerechnet.
Die Analysten wollen lediglich darstellen, ob die Regelungen der Versicherer zu den einzelnen Kriterien besser oder schlechter als der Marktstandard sind. Das sind bei Infinma Regelungen, die in den betrachteten Bedingungswerken am häufigsten verwendet werden.
Erstmals Gold-, Silber-, Bronze- und Basis-Siegel
Um die Ergebnisdarstellung weiter zu differenzieren, haben die Analysten neben dem bekannten Marktstandard-Siegel seit dem letzten EU-Update (10.6.2025) weitere Varianten in Gold, Silber und Bronze vergeben. Damit wird nun deutlicher ersichtlich, wie häufig die einzelnen Testkandidaten den Marktstandard übertroffen haben.
Zur Erläuterung heißt es seinerzeit in den Infinma-News 5/2025: „Hintergrund ist der Umstand, dass es gerade in der BU stets einige Anbieter gab, die zwar in allen Kriterien den Marktstandard erfüllt haben, aber diesen auch an keiner oder vielleicht nur ein oder zwei Stellen übertroffen haben. Andere Anbieter hingegen konnten zum Teil auf zehn oder mehr positive Abweichungen verweisen.“ […]
Die Siegel-Levels ergeben sich den Angaben zufolge „schlicht und ergreifend aus der Anzahl der positiven Abweichungen vom Marktstandard“, wobei für jede positive Abweichung ein Punkt vergeben wird. Da es aktuell bei zehn Kriterien Abweichungen nach oben vom Marktstandard gibt, sind maximal zehn Punkte möglich.
Die Aufteilung auf die einzelnen Siegel-Stufen erfolgt folgendermaßen: Für zehn bis acht positive Abweichungen gibt es „Gold“, für sieben bis fünf positive Abweichungen „Silber“ und für vier bis eine positive Abweichung „Bronze“.
Diese Offerten übererfüllen die Marktstandards
In der Liste der zertifizierten Produkte sind folgende hierzulande erhältlichen selbstständigen EU-Policen und Zusatztarife (EUZ) aufgeführt:
- Continentale Lebensversicherung AG, Tarife „PEU“, „PEUS“, „PEUZB“ und „PEUZR“ sowie „Einkommensvorsorge Concept“ (Stand jeweils 1/2025),
- Europa Lebensversicherung AG, „E-EU“ (Stand 1/2025),
- Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.: „SEU“, „EUZ“ und „EUZ DV“ (Stand jeweils 6/2022),
- Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG: „Erwerbsunfähigkeits-Schutzbrief (DV)“ (Stand 1/2026).
„Gold“- und „Basis“-Siegel wurden aktuell nicht vergeben. Auf den „Silber“-Rang schafften es die Europa und die oben aufgeführten Volkswohl-Bund-Offerten. „Bronze“ erhielten die oben genannten Lösungen der Zurich Deutscher Herold und der Continentalen. Letztere erhielt zudem „Bronze“ für ihre in Österreich angebotenen Tarife „PEU“, „PEUS“, „PEUZB“ und „PEUZR“.
Aussagen zur Marktentwicklung
An den Produkten selber hat sich nach Infinma-Angaben „gegenüber dem Vorjahr wenig verändert. Das zeigt abermals, dass die EU auch bei den Anbietern ganz offensichtlich nicht die allerhöchste Priorität besitzt. Auch wenn die Medien immer wieder versuchen, die EU als ernsthafte Alternative zur BU zu positionieren, bleibt sie doch ein Nischenprodukt, das sich im Vertrieb nie durchsetzen konnte.“, so der geschäftsführende Infinma-Gesellschafter Dr. Jörg Schulz.
Für seinen Geschäftsführer-Kollegen Marc Glissmann gilt dies „leider auch für überwiegend körperlich Tätige, die händeringend nach einer bezahlbaren Alternative zur BU suchen. Die auch sprachliche Nähe zur staatlichen Erwerbsminderungsrente war und ist ein vertriebliches Problem. Die möglichen Hürden auf dem Weg zu einer Leistung sind für viele Kunden erkennbar hoch. Und auch die Innovationskraft der Anbieter ist in diesem Bereich eher überschaubar.“





