Von den teuren Folgen grober Fahrlässigkeit

19.9.2016 (€) - Weil der Fahrer kein Martinshorn eingeschaltet hatte, war ein Streifenwagen bei einem Einsatz in einen Unfall verwickelt worden. Anschließend ging es vor Gericht um die Frage, wer den Schaden an dem Dienstfahrzeug zu ersetzen hat.

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