Von den Grenzen der Haftung von Hotelbetreibern
9.7.2024 (€) - Weil der hoteleigene eingefriedete Parkplatz belegt war, war einem Reisenden vom Personal vorgeschlagen worden, sein Auto direkt vor der Einfriedung abzustellen. Dort wurde es aufgebrochen. Der Gast verlangte daher von dem Hotelier, ihm den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Zu Recht?
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