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Vier von zehn BU-Tarifen reißen die Marktstandards

19.8.2024 – Das Infinma Institut hat 251 Berufsunfähigkeitstarife von 43 Anbietern mit einem Zertifikat ausgezeichnet, weil deren Bedingungen in insgesamt 18 unterschiedlichen Qualitätskriterien durchgängig mindestens den Marktstandard erfüllen oder ihn übertreffen. Insgesamt standen 415 Tarife von 73 Gesellschaften auf dem Prüfstand.

Die Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH hat die Ausgabe 2024 ihrer alljährlichen Analyse „Marktstandards in der BU“ veröffentlicht. Im Rahmen der Untersuchung wurden 415 Berufsunfähigkeits- (BU-) Versicherungen von 73 Anbietern untersucht. In den Vorjahren waren es 439 (442, 458) Offerten von jeweils 72 (73, 72) Produktgebern (VersicherungsJournal 1.8.2023, 2.8.2022, 3.8.2021).

Ausdrücklich kein Rating

Bewertet wurden die reinen Bedingungen, basierend auf insgesamt 18 selbst gewählten Qualitätskriterien. Die Analysten weisen ausdrücklich darauf hin, dass aus diesen Merkmalen kein Rating erstellt wird, „da wir auf dem Standpunkt stehen, dass sich die einzelnen Bedingungsbestandteile nicht gegeneinander ‚aufrechnen‘ lassen“.

Deshalb werde auch keine Bewertung in Form von Punkten vorgenommen. Stattdessen werde für die einzelnen Kriterien dargelegt, ob der Anbieter eine Regelung getroffen hat, die besser oder schlechter als die meist verwendete ist.

„Der Marktstandard wird für uns durch die Regelung definiert, die in den betrachteten Bedingungswerken am häufigsten verwendet wird“, stellt das Institut zur Methodik heraus. Das Marktstandard-Modell ist nicht unumstritten (VersicherungsJournal 2.5.2013).

Keine Veränderung bei den Kriterien

Beim aktuellen Update der Untersuchung („Stand 07/2024“) wurde, anders als vor zwei Jahren, keines der verwendeten Kriterien verändert. Untersucht wurden folgende 18 Aspekte:

  • Prognose,
  • rückwirkende Leistung,
  • abstrakte Verweisung,
  • Verzicht auf Umorganisation bei Akademikern,
  • Verzicht auf Umorganisation bei Kleinbetrieben,
  • Kostenbegrenzung bei Umorganisation,
  • Berufswechselprüfung,
  • Leistungsbeginn,
  • Meldefristen,
  • Erhöhungsoption ohne Anlass,
  • Beitragsstundung,
  • befristete Anerkenntnisse,
  • Meldepflicht Minderung BU,
  • Meldepflicht Aufnahme Tätigkeit,
  • Nachprüfung,
  • Leistung bei Arbeitsunfähigkeit,
  • Ausscheiden aus dem Beruf und
  • Option auf selbstständige Anschluss-Pflegerente.

Es deuten sich Bewegungen auf Bedingungsseite an

Infinma-Geschäftsführer Dr. Jörg Schulz erläutert, dass der Markt offenbar wieder in Bewegung gekommen sei, auch wenn sich aktuell noch keine Veränderungen in den Marktstandards manifestiert hätten. Es sei aber abzusehen, dass das Update im kommenden Jahr zu Änderungen führen werde.

Als Beispiel nennt er unter anderem, es „zeichnet sich jetzt schon ab, dass demnächst bei der Mehrheit der Produkte im Falle der Beitragsstundung während der Leistungsprüfung bei einer evtl. Rückzahlung der ausstehenden Prämien explizit auf Stundungszinsen verzichtet wird.

Auch beim Verzicht auf Meldefristen und der Regelung zu befristeten Anerkenntnissen gehen wir davon aus, dass sich der Marktstandard nächstes Jahr ändern wird. Somit haben die Versicherer genügend Zeit, rechtzeitig darauf zu reagieren.“

In der Breite hohe Qualität

„Mit Spannung und Interesse“ beobachten die Analysten die Marktentwicklung in Sachen „Verzicht auf konkrete Verweisung“ in der Erst- und Nachprüfung. „Schließlich gibt es schon jetzt mehrere Anbieter, die sich für einzelne Berufsgruppen oder auch für alle Berufe zu dieser Regelung entschieden haben“, so Schulz.

Insgesamt bleibe die Qualität der Bedingungen in der Breite hoch, so das Analystenurteil. Unterschiede in den Produkten seien insbesondere in den Detailregelungen zu einzelnen Kriterien zu finden. Also etwa „wie lange Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erbracht werden oder für welche Personengruppen auf die Umorganisation des Arbeitsplatzes verzichtet wird“.

Umorganisation: Mehr als jeder vierte Tarif reißt den Marktstandard

Zu den „K.O.-Kriterien“ gehören die Regelungen zur Umorganisation. Bei selbstständigen Akademikern mit mindestens 90 Prozent Bürotätigkeit verzichtet knapp jeder zweite Testkandidat auf Umorganisation. Somit ist diese Regelung nach der Definition von Infinma als Marktstandard anzusehen.

(Bild: Infinma)

108 weitere Angebote überfüllen den Standard, während 100 Produkte eine schlechtere Ausgestaltung aufweisen. Das ist fast jeder vierte der untersuchten Tarife. Fast jeder fünfte Testkandidat unterschreitet die meistverwendete Regelung auch im Kriterium „Verzicht auf Umorganisation bei Kleinbetrieben“.

Andererseits schneidet in den Aspekten „Kostenbegrenzung bei Umorganisation“, „Mitwirkungspflichten Aufnahme einer Tätigkeit“, „Leistung bei Arbeitsunfähigkeit“ sowie „Option auf Anschluss-Pflegeversicherung“ keine der untersuchten Offerten schlechter als der Marktstandard ab.

Zertifikate für 251 Tarife von 43 Anbietern

Insgesamt haben die Analysten 251 (2023: 244) von 43 (42) Anbietern zertifiziert, die in allen oben aufgeführten Kriterien mindestens den Marktstandard erfüllen oder diesen übertreffen. Das entspricht einem Anteil von über 60 (55) Prozent. Zur Gruppe der Produktgeber mit mindestens einem zertifizierten Tarif gehören

Neu in der Auflistung vertreten ist die Bayern-Versicherung, während die Neue Leben Lebensversicherung AG nicht mehr aufgeführt wird. Zudem ist die aus dem Run-off zurückgekehrte BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung AG (5.6.2024) anstelle der früher gelisteten BL die Bayerische Lebensversicherung AG aufgeführt.

Die Marktstandards sowie eine Liste der zertifizierten Produkte können in Kürze auf dieser Internetseite eingesehen werden.

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