19.4.2021 (€) – Mit dem Thema Mitbestimmung gehen die Dienstleister der Vermittler sehr unterschiedlich um. Ein Grund dafür ist die gewählte Rechtsform der Pools und Verbünde, die bereits bestimmte Strukturmerkmale vorgibt.
Erst im März gab die Maxpool Maklerkooperation GmbH die Gründung eines Beirats bekannt. Das Gremium soll sich aus zehn Versicherungsmaklern zusammensetzen, die bereits seit Jahren mit dem Pool zusammenarbeiten (VersicherungsJournal 12.3.2021).
Die Arbeitsaufnahme des Gremiums gestaltet sich Corona bedingt digital. „Wir werden im April in einer ersten ‚Kennenlern-Sitzung‘, Schwerpunkte festlegen und uns an ein erstes Projekt wagen“, sagt Kevin Jürgens, Vertriebsvorstand des Unternehmens. Ob die erste Aufgabe aus dem Bereich Vertrieb, Verwaltung oder Technik komme, „steht heute noch nicht fest“, so Jürgens.

- Kevin Jürgen (Bild: Maxpool, Georg Wendt)
Blau direkt arbeitet mit Partnerbeirat
Zeitlich etwas weiter ist da die Blau direkt GmbH & Co. KG. Das Unternehmen führte bereits 2013 einen Beirat ein, der dann die Gelegenheit hatte, die finanzielle Solidität und Unabhängigkeit des Unternehmens zu prüfen. Dafür konnten die gewählten Partner Verträge, Finanzunterlagen und Vermögensverhältnisse des Unternehmens einsehen (9.5.2014).

- Partnerbeirat on Blau direkt im Jahr 2014 (von links): Jörn Krämer, Thomas Roeglin, Christoph Berkenheide, Mario Bartosch, Martin Sommer, Ralf Rüdiger Engelhardt (Bild: Blau Direkt)
Wie es heute mit der aktiven Arbeit der Maklervertreter aussieht, ist nicht ganz klar. „Mit dem Partnerbeirat kommunizieren wir seit 2014 aktiv. Auch heute noch wird dieser in vielen strategischen Entscheidungen einbezogen und bei allgemeinen Entschlüssen berücksichtigt“, erklärt der norddeutsche Pool. Bei welchen konkreten Projekten die Vermittler mitreden, sagt der Pool nicht.
Beim Marktführer gibt es diese Form der Mitbestimmung nicht. „Bei der Fonds Finanz Maklerservice GmbH gibt es aktuell keinen Beirat, der aus angeschlossenen Vertriebspartnern besteht“, so das Unternehmen auf Nachfrage.
Vema: 1.266 aktive Genossen
Als Genossenschaft lebt die Vema Versicherungsmakler Genossenschaft e.G. dagegen davon, dass die Partner sich einbringen und aktiv mitarbeiten. Zentrales Organ ist dabei die Generalversammlung, die wichtige Entscheidungen wie die Verwendung des Gewinns genehmigen muss und den Aufsichtsrat wählt.
„In der Generalversammlung, Aufsichtsrat und Vorständen agieren ausschließlich unsere Versicherungsmakler. Mitglied kann jeder Vema-Partner werden, welcher die Vema aktiv nutzt und zum Erfolg der Genossenschaft beiträgt“, erklärt das Unternehmen.
Derzeit haben nach Angaben des Unternehmens 1.266 der insgesamt 3.819 Versicherungsmakler den Status als Mitglied erworben. „Unser Ziel ist es, dass möglichst alle Vema-Partner auch Genossen werden“, so der Verbund.
Mitbestimmung als Geben und Nehmen verstehen
Als Beispiel für funktionierende Mitbestimmung führt das Unternehmen den Bereich der industriellen Sachversicherung an. Hier hatten Mitglieder moniert, dass sie gegenüber großen Maklerunternehmen Wettbewerbsnachteile in Kauf nehmen müssten. „Sie bekamen bei Quotierungsanfragen schlechtere Konditionen bei magerer Courtage von vielen Versicherern angeboten“, so ein Vema-Sprecher.
In einer Umfrage habe die Genossenschaft dann das Volumen der Partner abgefragt, das Ergebnis waren etwa 100 Millionen Euro an Beiträgen. Daraufhin erarbeitete das Unternehmen einen Vorschlag mit Klauselbogen als Gesprächsgrundlage mit den Industrieversicherern.
„Die Gespräche verlaufen derzeit sehr erfolgsversprechend mit einigen wenigen Versicherern, die unseren Bedarf und Potenzial erkannt haben“, fasst die Vema zusammen. Hier zeige sich das Prinzip einer Genossenschaft, dass „Mitbestimmung ein eben Geben und Nehmen“ sei.
Germanbroker.net setzt auf Maklerconsulting und Fachbeiräte
Anders funktioniert die Mitsprache der Partner bei Aktiengesellschaften wie der Charta Börse für Versicherungen AG oder der Germanbroker.net AG. An dem Hagener Pool können sich als Aktionär „ausschließlich Makler und leitende Mitarbeiter beteiligen“. Aktuell sind das nach Firmenangaben 110 Parteien.
In Entscheidungen werden Vermittler über feststehende Strukturen wie digitale Feedbacks oder über die Abteilung „Maklerconsulting“, die sich mit Themen und Wünschen der Partner beschäftigt, eingebunden.
Zusätzlich arbeitet das Unternehmen mit acht Fachbeiräten zu den Bereichen Invalidität, Altersvorsorge, Krankenversicherung, Komposit Privat, Komposit Gewerbe, IT & Maklerprozesse, Kapitalanlage, Nachhaltigkeit zusammen. Die Beiräte bekommen für ihre Mitarbeit eine Aufwandsentschädigung.
„Die Einbindung der Partner im Aufsichtsrat und in den Fachbeiräten ist fest in unserer Satzung verankert“, erläutert Germanbroker.net.
Charta-Partner sind Miteigentümer
Charta setzt dagegen über firmeneigene Plattformen und regionale Stammtische auf den Netzwerk-Gedanken. Das Unternehmen hat außerdem ein sogenanntes „Repräsentanten-Gremium“ installiert, das „Aufsichtsrat und Vorstand in strategischen Planungen unterstützt“, so die Gesellschaft. Die Vertreter sind Partner, die von angeschlossenen Maklern in den jeweiligen Regionen gewählt werden.
Zusätzlich gibt es Beiräte, die die Ausgestaltung für bereitgestellte Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens erarbeiten.
Alle Charta-Vollpartner sind gleichzeitig Aktionäre und somit Miteigentümer der Firma und können auf der jährlichen Hauptversammlung ihre Rechte und Anliegen einbringen. Sie wählen, wie bei Aktiengesellschaften üblich, den Aufsichtsrat und fassen den Beschluss zur Verwendung des Bilanzgewinns.




