Was die EU Vermittlern bei der Weiterbildung abverlangen wird

19.3.2013 (€) – Thomas Krämer, Geschäftsführer des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft, warnt vor einer Aushebelung etablierter nationaler Ausbildungssysteme durch die Novelle der EU-Vermittlerrichtlinie. Zudem erläuterte er, was unter dem Zwang zur fortlaufenden Weiterbildung zu verstehen ist und wer sich künftig fortbilden muss.

Thomas Krämer (Bild: Otten)
Thomas Krämer (Bild: Otten)

Bei den Vorgaben zur Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Novelle der EU-Vermittlerrichtlinie (IMD 2) sollte der europäische Gesetzgeber nicht über das Ziel hinausschießen, warnt Thomas Krämer, Geschäftsführer des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (BWV).

„Es besteht die Gefahr, dass im Bemühen um eine europaweit einheitliche Regulierung der Vertriebswege nationale Bildungssysteme, die sich bewährt haben, womöglich durch die europäische Richtlinie ausgehebelt werden“, sagte er auf einer Tagung des Fachkreises Marketing/Vertrieb der Vereinigung der Versicherungs-Betriebswirte e.V. (VVB).

Die IMD 2, die voraussichtlich Ende 2015 oder Anfang 2016 in nationales Recht umgesetzt werden wird (VersicherungsJournal 18.3.2013), macht nicht nur Vorgaben zu Beratungsstandards und zur Vergütung der Vermittler, sondern beschäftigt sich auch mit dem Thema Aus- und Weiterbildung. Inhaltlich ist aber nicht alles in dem Richtlinien-Entwurf geregelt, der Anfang Juli 2012 veröffentlicht wurde (VersicherungsJournal 4.7.2012), betonte Krämer.

Details über delegierte Rechtsakte

Die Details sollen andere europäische Institutionen über „delegierte Rechtsakte“ regeln. „Die einzige Institution, die dafür in Frage kommt, ist die Eiopa“, erklärte Krämer. Die europäische Versicherungsaufsicht müsse demnach definieren, was an Aus- und Weiterbildung von den Vermittlern tatsächlich verlangt wird und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit die erworbenen Kompetenzen auch europaweit anerkannt werden.

Da Krämer fürchtet, dass dadurch etablierte nationale Systeme wie die duale Ausbildung in Deutschland in Mitleidenschaft gezogen werden, steht er diesem Plan skeptisch gegenüber.

„Wir wollen die delegierten Rechtsakte nicht haben, auch wenn wir es unterstützen, dass es ein System für die Anerkennung unterschiedlicher europäischen Qualifikationen geben soll“, erklärte er. Letzteres sei wichtig, damit vor allem jungen Vermittlern die Möglichkeit offensteht, auch im europäischen Ausland zu arbeiten.

Während die alte EU-Richtlinie bereits Vorgaben zur Ausbildung machte, verlangt die IMD 2 zum ersten Mal auch eine fortlaufende Weiterbildung von den Vermittlern. Dieses Vorhaben ist aus Krämers Sicht zu unterstützen. „Eine einmalige Qualifikation reicht nicht aus“, erklärte er.

Auffrischung des vorhandenen Wissens

Nach seiner Interpretation meint der europäische Gesetzgeber damit aber in erster Linie eine kontinuierliche Auffrischung des bereits erlernten Wissens anstelle einer Fortbildung auf ganz neuen Themengebieten. Das ist nach Krämers Ansicht nicht genug. „Wir sind der Ansicht, dass auch eine Weiterbildung sinnvoll ist, die den Horizont und die Kompetenzen erweitert“, sagte er.

Die Zielgruppe für die Aus- und Weiterbildung wurden im Gegensatz zur ersten IMD stark ausgedehnt. Sie reicht von Versicherungs- und Rückversicherungs-Vermittlern über Mitarbeiter von Direktversicherern bis hin zu produktakzessorischen Vermittlern in Reisebüros und Autovermietungen. „Es stellt sich die Frage, warum dann nicht auch Optiker aufgeführt sind, die Brillenversicherungen verkaufen“, sagte Krämer. „Das ist nicht ganz nachvollziehbar.“

Zudem gehören auch Mitarbeiter von Vermittlern, die sich bisher noch nicht einmal im Vermittlerregister registrieren mussten, sowie auch Mitarbeiter von Versicherungs-Unternehmen zur Zielgruppe der IMD 2. Bei letzteren bezieht sich die EU nicht nur auf die in der Vermittlung tätigen Mitarbeiter, wie den angestellten Außendienst oder gebundene Vermittler, sondern auch auf die Mitarbeiter, die mit der Schadenregulierung betraut sind und Kundenkontakt haben.

Aus Krämers Sicht ist Deutschland schon jetzt gut aufgestellt, was die Aus- und Weiterbildungsziele der IMD 2 angeht. So schickten viele Versicherer ihre gebundenen Vermittler zur Sachkundeprüfung, obwohl sie durch die Haftungsfreistellung dazu nicht gezwungen seien.

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