SV Sparkassenversicherung wegen Beratungsverzicht abgemahnt
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. hat die SV Sparkassenversicherung Gebäudeversicherung AG „für ein Aktionsangebot geworben, mit dem der bestehende Versicherungsvertrag vom Versicherungsnehmer um vier Jahre verlängert und damit ein paar Euro gespart werden konnten. Voraussetzung war, dass Verbraucher:innen auf eine Beratung nach § 6 VVG verzichten sollten.“
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