31.7.2025 (€) – Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. hat einen Praxisleitfaden zur KI-Governance veröffentlicht, der Versicherungsvermittlern konkrete Hilfestellung beim Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) geben soll. Anlass ist die Verordnung (EU) 2024/1689, die seit dem 2. Februar 2025 teilweise gilt – auch bekannt als KI-Verordnung (KI-VO).
Die Verordnung unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße, sondern nach Art und Risiko der eingesetzten KI-Systeme: inakzeptabel, hoch, begrenzt oder gering. Entsprechend sind auch Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler verpflichtet, die Vorgaben zu beachten. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden.
Der AfW empfiehlt unter anderem, eine verantwortliche Person für KI zu benennen, den konkreten Einsatzbereich im Unternehmen klar zu definieren, mögliche Risiken zu analysieren und die Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Zudem sind die Vorgaben der DSGVO zu beachten – und gegenüber Kunden sollte transparent kommuniziert werden, in welchen Fällen KI zum Einsatz kommt.

- Frank Rottenbacher (Bild: AfW)
„Mit dem neuen Leitfaden geben wir unseren Mitgliedern ein Werkzeug an die Hand, das auf die Realität in kleinen und mittelgroßen Vermittlerunternehmen zugeschnitten ist“, betont AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Es geht nicht darum, bürokratische Hürden aufzubauen, sondern um Orientierung und Praktikabilität.“ Der Leitfaden kann unter folgendem Link (PDF, 752 KB) heruntergeladen werden.




