Immer mehr Vollversicherte im Basistarif

15.7.2013 (€) – 30.200 Versicherte im Basistarif zählte der PKV-Verband zum Jahresende 2012, was einem Plus von rund einem Siebtel entspricht. Fast der gesamte Neuzugang hat innerhalb eines PKV-Unternehmens in den Basistarif gewechselt oder war zuvor nicht versichert. Die Zahl der Versicherten im Standardtarif liegt mit gut 43.000 um gut 40 Prozent höher.

Die privaten Krankenversicherer hatten im Rahmen ihrer Verfassungsklage gegen die Gesundheitsreform unter anderem einen Run auf den Basistarif mit negativen Konsequenzen für die Kalkulation der privaten Krankenversicherung (PKV) befürchtet. Das Bundesverfassungs-Gericht hatte der Branche jedoch unumwunden mitgeteilt, dieses Opfer erbringen zu müssen (VersicherungsJournal 11.6.2009).

Nur 0,34 Prozent der Vollversicherten sind im Basistarif

Der seinerzeit befürchtete Ansturm ist jedoch auch im Jahr 2012 nicht eingetreten, wie dem Rechenschaftsbericht 2012 des PKV-Verbands zu entnehmen ist. Demnach ist die Zahl der im Basistarif versicherten Bundesbürger zum Jahresende 2012 auf 30.200 angestiegen von 26.100 im Jahr zuvor (VersicherungsJournal 10.8.2012).

In Relation zur Gesamtzahl von rund 8,956 Millionen Vollversicherten (VersicherungsJournal 24.4.2013) ist der Anteil nach wie vor verschwindend gering, auch wenn er binnen Jahresfrist von 0,29 auf 0,34 Prozent angestiegen ist.

Große Differenz

Auffällig ist die große Differenz zwischen den tatsächlich 30.200 Basistarif-Versicherten und den rund 140.000 Nichtzahlern, die eigentlich nach einem in § 193 (6) VVG festgelegten Procedere zwangsweise in den Basistarif überführt werden müssen.

Dies lässt sich darauf zurückführen, dass viele Anbieter in Erwartung des schon seit geraumer Zeit diskutierten Nichtzahler- beziehungsweise Notlagentarifs (VersicherungsJournal 27.10.2010, 14.6.2013) keine Überführung vorgenommen haben, wie das VersicherungsJournal aus Branchenkreisen erfuhr.

Hauptsächlich interne Wechsler

Rund zwei Drittel wechselten 2012 innerhalb eines Versicherers in den Basistarif, in etwa ein weiteres Drittel kam aus der Nichtversicherung. Wechsler von anderen Krankenversicherern, sonstige Zugänge oder aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) spielten so gut wie keine Rolle.

Der Anteil der internen Wechsler seit Einführung des Basistarifs betrug zum Jahresende 2012 ziemlich genau 50 Prozent, der Zugang aus der Nichtversicherung kam auf einen Anteil von fast einem Drittel.

Der Anteil der Wechsler aus der Übergangslösung modifizierter Standardtarif liegt aktuell bei in etwa einem Achtel – Tendenz wegen Todesfällen weiter abnehmend. Das verbleibende Zwanzigstel entfiel auf Wechsler aus einem anderen PKV-Unternehmen, aus der GKV oder sonstige Zugänge.

Wechsler in den Basistarif 2012 (Quelle: PKV-Verband)

Bei 12.000 Basistarif-Versicherten wurde der Beitrag wegen Hilfsbedürftigkeit halbiert (§ 12 Absatz 1c Satz 4 bis 6 VAG). Damit ist der Anteil 2012 im Vergleich zum Vorjahr von 36,8 Prozent auf 39,7 Prozent angestiegen.

Gut 43.000 Standardtarif-Versicherte

Nach wie vor deutlich größer ist die Zahl er versicherten Personen im Standardtarif, die 2012 um 1.600 beziehungsweise knapp vier Prozent auf 43.400 stieg. Dies entspricht einem Anteil von 0,48 (Vorjahr: 0,47) Prozent an der Gesamtzahl der Vollversicherten. Der Standardtarif steht nur noch solchen Versicherten offen, die vor dem Stichtag 1. Januar 2009 (Einführung Versicherungspflicht in der PKV) in die PKV gekommen sind.

Rund jeder siebte Standardtarif-Versicherte ist beihilfeberechtigt, wie aus der Statistik des PKV-Verbands weiter hervorgeht. Bei insgesamt 548 Versicherten wurde eine Kappung auf den Höchstbeitrag der GKV vorgenommen, da der Beitrag zwar kalkulatorisch über dieser Grenze liegt, aber qua Gesetz auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt ist.

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