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BAG lässt Arbeitgebern viel zeitliche bAV-Gestaltungsfreiheit

13.2.2013 (€) – Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Arbeitgeber Mitarbeiter wie bisher von einer neu eingerichteten Betriebsrente aus Altersgründen ausschließen dürfen. Das Diskriminierungsverbot greift hier nicht.

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