BAG lässt Arbeitgebern viel zeitliche bAV-Gestaltungsfreiheit
13.2.2013 (€) - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Arbeitgeber Mitarbeiter wie bisher von einer neu eingerichteten Betriebsrente aus Altersgründen ausschließen dürfen. Das Diskriminierungsverbot greift hier nicht.
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