AfW feiert Aus für „Widerrufsjoker“ bei Lebensversicherungen
Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. äußert sich positiv darüber, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts abgeschlossen ist. Wesentliche Neuregelungen treten am 19. Juni in Kraft, nachdem der Bundestag das Gesetz am 19. Dezember beschlossen und der Bundesrat es am 30. Januar durchgewunken hat.
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