Versicherer müssen Beiträge auch von Auslands-Konten abbuchen
Den Bankeinzug per Sepa-Lastschrift dürfen Versicherer nicht auf deutsche Bankkonten beschränken. Das hat das LG München I mit Urteil vom 17. September 2020 (17 HK O 10145/19) entschieden. Darauf weist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. hin.
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