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Trotz Vollbremsung: Gestürzte Seniorin muss Schaden allein tragen

11.9.2025 (€) – Eine ältere Frau scheiterte vor dem Landgericht Berlin II mit ihrem Versuch, nach einem schweren Sturz Schmerzensgeld vom Busfahrer oder der Busgesellschaft zu erhalten – obwohl ein Fehlverhalten des Fahrers nicht eindeutig ausgeschlossen werden konnte. Das Gericht hob dabei die Pflicht der Fahrgäste hervor, sich im Bus richtig festzuhalten und stets einen sicheren Stand einzunehmen.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Gefährdungshaftung · Schmerzensgeld · Senioren
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