Steuerfalle Termfix-Lebensversicherung
16.1.2020 (€) - Erhält ein Erbe eine Termfix-Lebensversicherung, so unterliegt der Kurswert der Police am Todestag des Erblassers der Erbschaftsteuer. Darauf macht der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB) aufmerksam und bezieht sich dabei auf ein Urteil des Finanzgerichts Köln vom 30. Januar 2019 (7 K 1364/17).
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