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Steigende Pegelstände, kein Elementarschutz: Wo es Hausbesitzer treffen könnte

18.9.2024 – Nur jeder zweite Hausbesitzer hat eine erweiterte Elementarschadenversicherung, warnt der GDV. Ein Hochwasser-Check zeigt für jede Adresse in Deutschland die Gefährdung an.

Nach den heftigen Regenfällen der vergangenen Tag in Polen, Tschechien, der Slowakei und Österreich steigen nun auch in Ost- und Süddeutschland die Pegelstände. „Rund jeder zweite Hausbesitzer ist in den betroffenen Bundesländern nicht gegen Hochwasser versichert“, warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

Die Hälfte der Hausbesitzer hat eine Elementarschadenversicherung

Nach seinen Angaben haben in Sachsen nur 52 Prozent der Hausbesitzer eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen, in Bayern sind es 47 Prozent und in Brandenburg 42 Prozent.

Deutschlandweit hat sich nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 (VersicherungsJournal Archiv) die Versicherungsdichte für Elementarschäden zwar erhöht, beträgt nach 46 Prozent vor drei Jahren jedoch nach wie vor nur 54 Prozent.

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In Sachsen sind drei Prozent der Gebäude von Hochwasser bedroht

Insbesondere Gebäude in Sachsen sind von Hochwasser bedroht. Hier befinden sich 2,89 Prozent der Adressen in Überschwemmungsgebieten. Das zeigt eine Studie der VdS Schadenverhütung GmbH im Auftrag des GDV aus diesem Frühjahr.

Untersucht wurde, wie viele der rund 22,4 Millionen Adressen in Deutschland in solchen Gebieten liegen und wie sie sich auf die Bundesländer und Kreise verteilen. Demnach sind 322.498 Adressen in Deutschland durch Hochwasser gefährdet. Die Daten sind im „Hochwasser-Check“ der Verbandes frei abrufbar.

Im Ranking der Bundesländer folgen Thüringen mit rund 2,69 Prozent und Rheinland-Pfalz mit 2,00 Prozent auf den Plätzen zwei und drei. In Bayern befinden sich 1,42 Prozent der Adressen in Überschwemmungsgebieten, in Brandenburg sind es 0,44 Prozent.

Adressen von gefährdeten Gebäuden nach §76 WHG in vorläufig gesicherten oder amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten; Quelle: GDV/VdS Schadenverhütung (Bild: GDV)
Adressen von gefährdeten Gebäuden nach §76 WHG in vorläufig gesicherten oder amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten; Quelle: GDV/VdS Schadenverhütung (Bild: GDV). Zum Vergrößern Bild klicken.
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Elementarschaden · Ranking
 
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