21.9.2026 – Im jetzt veröffentlichten „Unfallversicherungsrating 2026“ haben die Analysten von Franke und Bornberg den bisherigen Untersuchungsbereich zu Sofortleistungen und Schmerzensgeld in zwei eigenständige Untersuchungsbereiche aufgeteilt, um für eine differenziertere Bewertung zu sorgen. Die Zahl der Detailkriterien erhöhte sich von 62 auf 66, die auf 19 (zuvor 18) Untersuchungsbereiche verteilt sind.
Am Montag hat die Franke und Bornberg GmbH (FuB) ihr Unfallversicherungs-Rating 2026 veröffentlicht (VersicherungsJournal 21.9.2026). Als Quellen für das Rating wurden nach Unternehmensangaben ausschließlich die Versicherungsbedingungen sowie gegebenenfalls verbindliche Verbraucherinformationen, Antragsformulare, Versicherungsscheine, Geschäftsberichte und per Stichprobe verifizierte Daten genutzt.
Die Testkandidaten wurden zunächst dahingehend überprüft, in welchen Ausprägungen beziehungsweise Varianten welche Detailleistungen und Einzelregelungen angeboten werden, wird zur methodischen Vorgehensweise erläutert.
Bewertung der Regelungen von null bis 100 ...
Die Qualität der jeweiligen Regelungen wurde in einem nächsten Schritt auf einer Skala von null (für die schlechteste) bis 100 (für die beste Ausprägung) eingeordnet. Danach wurden die einzelnen Leistungskriterien entsprechend ihrer Wichtigkeit aus Kundensicht gewichtet.
Um die Gesamtqualität der Tarife zu messen, hat das Analysehaus auf sein aktuelles siebenstufiges Bewertungsschema von „FFF+“ („hervorragend“) über „FFF“ („sehr gut“), „FF+“ („gut“), „FF“ („befriedigend“), „F+“ („ausreichend“) und „F“ („mangelhaft“) bis „F-“ („ungenügend“) zurückgegriffen.
... und Mindeststandards für das Erreichen einer Ratingklasse
Die Klassen sind nach eigenen Angaben so bemessen, dass geringfügige, für die Praxis unerhebliche Punktunterschiede nicht zur Einstufung in eine andere Klasse führen. Innerhalb der Ratingklassen sorgen zusätzliche Schulnoten für weitere Differenzierung. Zudem müssen für eine Einordnung in bestimmte Ratingklassen zusätzliche Mindeststandards erfüllt werden.
Ein Testkandidat kann etwa nicht besser als „FF“ („befriedigend“) abschneiden, wenn Gesundheitsschäden aufgrund einer durch Herzinfarkt/Schlaganfall verursachten Bewusstseinsstörung nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Für die Höchstnote ist es unter anderem erforderlich, dass der leistungsschädliche Mitwirkungsanteil von Krankheiten und Gebrechen bei mindestens 75 Prozent liegt.
Überarbeitete Ratingmethodik
Zwei Ratingauflagen zuvor war unter anderem die Trennung in Top- und Grundschutz aufgehoben worden, zahlreiche Prüfsteine wurden im Rahmen eines Updates der Ratingskala präzisiert (VersicherungsJournal 11.7.2024).
Nachdem im Vorjahr keine grundlegenden Änderungen vorgenommen wurden, haben die Analysten aktuell wieder nachjustiert. So wurde der bisherige Untersuchungsbereich zu Sofortleistungen und Schmerzensgeld in zwei eigenständige Untersuchungsbereiche aufgeteilt, wodurch es den Angaben zufolge zu einer differenzierteren Bewertung kommt.
Laut FuB-Geschäftsführer Michael Franke folgen Schmerzensgeld und Sofortleistungen bei Knochenbrüchen „einer unterschiedlichen Systematik. Mit der trennscharfen Bewertung beider Sachverhalte machen wir in diesem Leistungsbereich die zunehmenden Leistungsunterschiede deutlich“.
66 Einzelkriterien
Dem Rating liegen damit nun insgesamt 66 (2025: 62) Detailkriterien zugrunde, die auf 19 (18) Hauptkriterien von A wie „Assistanceleistungen“ über E wie „Erweiterungen des Unfallbegriffes“ bis V wie „Vertragsänderungen/vertragliche Gestaltungsrechte“ verteilt sind.
Weitere Details können in der „Bewertungsgrundlagen Unfallversicherung“ (PDF, 215 KB) nachgelesen werden.




