Riester-Reform: Bundesrat beschließt neues Standarddepot

8.5.2026 – Die Länderkammer hat dem Altersvorsorgereformgesetz grünes Licht gegeben. Nachdem der Bundestag es bereits Ende März verabschiedet hatte, wird die bisherige Zulagenförderung ab dem kommenden Jahr durch eine neue Produktgeneration abgelöst. Kritik an der konkreten Ausgestaltung kommt unter anderem von einem Experten für Lebensversicherungen, Peter Schwark, der langjährig den Branchenverband GDV mitgeführt hat.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitagmorgen dem Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Drucksache 206/26; PDF; ein MB) zugestimmt. Den Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes hatte der Bundestag Ende März angenommen (VersicherungsJournal 27.3.2026). Damit wird ab dem kommenden Jahr die bisherige Riester-Förderung abgelöst.

Der Bundestag hat bei seinen Beratungen den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17.12.2025) teilweise abgeändert und dabei auch Forderungen des Bundesrates (3.2.2026) aufgegriffen.

Konkret wurde beispielsweise die Kinderzulage erhöht. Zudem können nun neben Arbeitnehmern zukünftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der staatlichen Förderung profitieren.

Auch Aktienfonds ohne Versicherungshülle staatlich gefördert

Ziel der Reform ist, dass mehr Menschen privat Geld für den Ruhestand zurücklegen. Hierzu soll unter anderem das neue Altersvorsorgedepot (31.3.2026) dienen. Es soll Vorsorgesparern hohe Renditen am Kapitalmarkt ermöglichen – ohne die bei der Riester-Rente vorgeschriebene Beitragsgarantie.

Somit können zukünftig beispielsweise Aktienfonds ohne Versicherungshülle mit staatlicher Förderung bespart werden. Die neuen Produkte sollen flexibler, renditenstärker und kostengünstiger sein als die Riester-Rente. Bestehende Verträge werden jedoch nicht automatisch gekündigt oder umgewandelt.

Für sicherheitsorientierte Sparer sind jedoch auch zukünftig Produkte vorgesehen, bei denen 100 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert sind. Daneben soll es ein Vorsorgemodell mit 80-prozentiger Garantie geben, die den Kunden höhere Renditechancen ermöglichen soll.

Erstmals Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft geplant

Neben den privaten Angeboten soll es ab 2027 eine staatlich organisierte Alternative geben. Dafür wird die Bundesregierung „ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zur Umsetzung eines durch einen öffentlichen Träger angebotenen Standarddepot-Vertrags zu erlassen“.

Laut dem Reformgesetz muss auch jeder Anbieter zukünftig zwingend ein solches Standarddepot, das ein gesetzlich definiertes Risikoprofil erfüllt, offerieren. Es ist verbunden mit den neuen Förderregeln für die Sparer und einem einprozentigen Kostendeckel für die Anbieter.

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung war noch eine Grenze in Höhe von 1,5 Prozent für die maximalen Effektivkosten beim Standardprodukt vorgesehen. Auch dies war eine Forderung der Länderkammer.

„Zentrale und zugleich hochproblematische Frage“ ungeklärt

Peter Schwark (Bild: Christian Kruppa)
Peter Schwark (Bild: Christian Kruppa)

Kritik am neuen Standarddepot äußert unter anderem Dr. Peter Schwark, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge GmbH (DIA). Die nach eigenen Angaben „unabhängige Denkfabrik“ wird unter anderem von der Deutschen Bank AG und der Zurich Gruppe Deutschland getragen.

Laut dem Volkswirt, der von 2020 bis 2023 als stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) für den Geschäftsbereich Lebensversicherung und Altersvorsorge verantwortlich war, ist eine „zentrale und zugleich hochproblematische Frage“ noch ungeklärt.

„Wie passt es in eine marktwirtschaftliche Ordnung, dass sich auch der Staat als Anbieter privater Altersvorsorge betätigen will?“, fragt Schwark. Die Bundesregierung hat bisher nur beschlossen, dass der Staat sich betätigen soll. Wie genau das geschehen soll, muss sie aber erst noch regeln.

Staat betritt „ordnungspolitisch hochsensiblen Bereich“

Weil die Reform vorsieht, das Standarddepot in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft auf den Markt zu bringen, betritt der deutsche Staat einen „ordnungspolitisch hochsensiblen Bereich“, warnt Schwark. „Er wird nicht nur Regelsetzer und Aufseher, sondern potenziell selbst Marktteilnehmer.“

Entscheidend ist für den DIA-Sprecher die Finanzierung: Eine wirtschaftliche Tätigkeit dürfe weder direkt noch indirekt durch staatliche Mittel begünstigt werden. „Quersubventionierungen jeglicher Art sind unzulässig, wenn sie einer wettbewerblichen Aktivität zugutekommen“, so Schwark.

„Ein staatliches Angebot, in diesem Fall ein Finanzprodukt, darf nicht auf Infrastruktur zurückgreifen, die aus anderen öffentlichen Aufgaben finanziert wurde.“ Das heißt, IT-Systeme, Verwaltungsprozesse, Gebäude, Personal oder Datenbestände müssten strikt getrennt bleiben.

„Regelsetzer und Kontrolleur – aber nicht Mitspieler!“

„Diese Trennung ist kein formaler Akt, sondern erfordert eine vollständige Kapselung der wirtschaftlichen Tätigkeit – organisatorisch, personell und finanziell“, so Schwark. „Ohne eine eigenständige Kostenrechnung, eine klare institutionelle Abgrenzung und eine vollständige Eigenfinanzierung entstünde kein wettbewerbsneutrales Angebot.“

Der Betrieb des öffentlich-rechtlichen Standarddepots sollte demnach per Ausschreibung vergeben werden. „In diesem Ansatz beschränkt sich der Staat auf die Definition von Produktstandards, Kostenrahmen, Governance-Vorgaben und Aufsicht.“

Investitionen, Anlaufverluste und laufende Kosten würde in diesem Modell allein der operative Betreiber tragen. „Der Staat bleibt Regelsetzer und Kontrolleur, wird aber nicht Mitspieler.“ Um Marktkonzentrationen zu vermeiden, könnte die Ausschreibung alle acht Jahre wiederholt werden.

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