Rechtfertigt starker Harndrang einen Geschwindigkeitsverstoß?

Bild: Pixabay-Inhaltslizenz/Geralt

24.2.2026 (€) - Ein Mann hatte krankheitsbedingt dringend auf die Toilette gemusst und war deshalb zu schnell gefahren. Das Amtsgericht Dortmund entschied, ob die rechtswidrige Handlung ausnahmsweise gerechtfertigt war und welche Alternativen es gegeben hätte.

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