Rechnungszins sinkt definitiv

25.9.2006 (€) – Nach Informationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat der Bundesrat am Freitag der Absenkung des Höchstrechnungszinses von 2,75 auf 2,25 Prozent zugestimmt.

Mit der Entscheidung des Bundesrates ist die erwartete Absenkung nunmehr definitiv (VersicherungsJournal 27.3.2006).

Altverträge bleiben

Das bedeutet für alle ab 1.1.2007 abzuschließenden Lebensversicherungen, dass diese mit dem niedrigeren Garantiezins kalkuliert werden. Für die bis zum 31.12.2006 abgeschlossenen Verträge hingegen bleiben die jeweiligen, bisherigen Garantieverzinsungen gültig, seit Januar 2004 sind dies 2,75 Prozent.

Die Absenkung wird vor allem mit der anhaltenden Niedrigzinsphase begründet, die Versicherer deshalb besonders betrifft, weil sie in hohem Maß in festverzinsliche Anlagen investiert sind. Der Höchstrechnungszins darf 60 Prozent der durchschnittlichen Umlaufrendite nicht überschreiten, damit dauerhaft die Erwirtschaftung zumindest dieses Garantiezinses gewährleistet ist.

Niedriger Garantiezins offenbart Kostenprobleme

Die durchschnittliche Umlaufrendite ist laut GDV massiv gesunken. Sie betrug noch in den 1980er-Jahren 7,6 Prozent, im folgenden Jahrzehnt durchschnittlich 6,6 Prozent. Aktuell werden keine vier Prozent mehr im Durchschnitt erwirtschaftet.

„Auf die Ablaufleistung einer Lebens- oder Rentenversicherung hat der Höchstrechungszins nur geringen Einfluss, da zur garantierten Leistung die aus den tatsächlichen Kapitalerträgen erwirtschaftete Überschussbeteiligung hinzukommt“, so der GDV weiter. Allerdings wird der neue niedrige Garantiezins bei vielen Versicherern deutlicher machen, ob ihre Kostenstruktur zulässt, wenigstens die eingezahlten Beiträge mit Sicherheit zurückzuzahlen (VersicherungsJournal 2.2.2006).

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