6.5.2013 (€) – Der Ausschuss für Binnenmarkt und Konsumentenschutz im EU-Parlament spricht sich gegen das geplante Provisionsverbot bei unabhängiger Beratung zu Versicherungs-Anlageprodukten aus. Zudem fordert der Ausschuss, dass Provisionen nicht automatisch, sondern nur auf Nachfrage des Kunden offenzulegen sein sollen. Der Termin für die Beschlussfassung im Parlamentsplenum hat sich derweil verschoben: Sie ist nun für den 10. September geplant.
Die Neuregelung der Versicherungs-Vermittlungsrichtlinie (Insurance Mediation Directive 2 – IMD 2) durchläuft derzeit das parlamentarische Verfahren in Brüssel. Bevor sich aber das Plenum des EU-Parlaments mit der Materie befassen wird, geben drei Ausschüsse des Parlaments ihre Stellungnahmen zum Richtlinien-Entwurf ab.
Einen ersten Erfolg konnte die Maklerschaft im März für sich verbuchen: Der Rechtsausschuss hatte sich für eine Offenlegung der Provisionshöhe nur auf Nachfrage des Kunden sowie gegen ein Provisionsverbot bei unabhängiger Beratung zu Versicherungs-Anlageprodukten („PRIPs“) ausgesprochen (VersicherungsJournal 22.3.2013).
Als tendenziell „maklerfreundlich“ gilt der Ausschuss für Wirtschaft und Währung, der planmäßig Ende Mai tagen soll. Als eher schwieriges Terrain für die Makler galt hingegen der dritte beteiligte Ausschuss, der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz („Internal Market and Consumer Protection“, kurz: IMCO).
Gegen Provisionsverbot und zwingende Offenlegung
Jedenfalls bis vor kurzem. Denn bei seiner Sitzung vor wenigen Tagen sorgte der IMCO für eine handfeste Überraschung. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass es
- kein Provisionsverbot bei unabhängiger Beratung zu Versicherungs-Anlageprodukten und
- eine Provisionsoffenlegung lediglich auf Nachfrage des Kunden (so genannter „soft disclosure“-Ansatz)
geben soll. Die Stellungnahme des Ausschusses kann von der Website des Parlaments heruntergeladen werden (Word-Dokument, 629 KB).
Plenarsitzung für September anberaumt
Nachdem alle drei Ausschüsse ihre Stellungnahmen abgegeben haben werden, wird sich das Plenum des EU-Parlaments mit der IMD 2 befassen. Wie der österreichische Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungs-Angelegenheiten mitteilt, hat sich der Termin für die Plenarabstimmung zur IMD 2 allerdings neuerlich verschoben. War bis vor kurzem noch Anfang Juli anvisiert, so ist nun der 10. September vorgesehen.
In dieser Sitzung solle auch die „Verordnung über Basisinformations-Blätter für Anlageprodukte“ – umgangssprachlich auch „PRIP-Verordnung“ genannt – zur Abstimmung stehen. Sie ist unter anderem für die Frage relevant, welche Produkte als PRIPs gelten. Die IMD 2 nimmt in diesem Punkt auf die PRIP-Verordnung Bezug.
Nach der Behandlung im Parlament müssen IMD 2 und PRIP-Verordnung noch vom EU-Ministerrat verabschiedet werden. Die Richtlinie ist anschließend auf nationaler Ebene umzusetzen. Bis die neue Rechtslage endgültig feststeht, wird daher noch einige Zeit vergehen.




