Plattform „X“: Allgemeiner Hinweis auf rechtswidrige Inhalte reicht nicht aus

Bild: Pixabay CC0

18.6.2024 (€) - Das Frankfurter Oberlandesgericht hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen die Betreiber einer Social-Media-Plattform dazu verpflichtet sind, vermeintlich rechtsverletzende Inhalte zu löschen.

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