6.5.2002 (€) – Die Verschiebung der Pflichtgrenze löst die Probleme nicht, argumentiert der PKV-Verband und hat eine eigene Kampagne für den Erhalt der Versicherungspflichtgrenze gestartet.
Der Verband der Privaten Krankenversicherer kritisiert massiv, dass die Bundesgesundheitsministerin für die sogenannten High Potentials (Besserverdienenden) den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) erschweren will.
Dazu soll die Beitragsbemessungsgrenze von heute 3.375 Euro Brutto-Monatseinkommen zwar erhalten bleiben, die so genannte Versicherungspflichtgrenze in identischer Höhe nach der Bundestagswahl drastisch erhöht werden.
Der PKV-Verband geht davon aus, dass die SPD im Falle eines Wahlsieges ab 2003 die Friedensgrenze auf ungefähr 4.500 Euro und damit auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung anheben wolle.
Dies mache eine Steigerung von bis zu 33 Prozent aus und sei nicht nachzuvollziehen.
Abweichende Grenze nicht akzeptabel
Diese höhere Pflichtgrenze für neue PKV-Mitglieder ab einem noch nicht bekannten Stichtag soll vor allem gut verdienenden Uni-Absolventen den Wechsel aus der gesetzlichen Kasse zu den Privaten erschweren (siehe auch Archiv).
Die Vorgabe des Ministeriums zeigt, mit welch harten Bandagen inzwischen um den Fortbestand der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gerungen wird.
Gerade für junge Leute sei es heute schwerer als früher, sich freiwillig bei einem Unternehmen der PKV versichern zu lassen. Das liege an der Höhe der Gehälter für jüngere Arbeitnehmer, die längst nicht so kontinuierlich und hoch angewachsen seien wie der stärkere Anstieg der Pflichtgrenze.
„Wir werden immer mehr von unserem Nachwuchs abgeschnitten“, beschreibt Dr. Christoph Uleer, Geschäftsführer des PKV-Verbandes die Folgen.
Wahlmöglichkeiten für Besserverdiener erhalten
Immerhin geht es bei dem Grundsatzstreit um 2,8 Millionen freiwillig GKV-versicherte Arbeitnehmer, die in ihren Wahlmöglichkeiten beschränkt würden.
Folgt man der Anhebung der Pflichtversichertengrenze, verlöre die PKV 650.000 Arbeitnehmer (zuzüglich Familienangehörige), weil die dann unterhalb der Grenze lägen und in die GKV zurückwechseln könnten.
Das besonders Brisante des Nebeneinanders von PKV und GKV besteht darin, dass rund 25 Prozent der Bevölkerung, die nicht pflichtversichert sind, Wahlmöglichkeiten haben: als Berufsanfänger hin zur GKV, später als gut verdienendes Kassenmitglied hin zur PKV.
„Wegen der Strukturunterschiede gibt es nicht den Wettbewerb identischer Produkte, wohl aber den generellen Systemwettbewerb“, sagt Uleer.
PKV-Verband untersucht Meinungs-Umfrage
Die Konsequenzen der SPD-Idee ließ der PKV-Verband in einer Meinungsumfrage unter 501 (!) freiwillig gesetzlich Krankenversicherten untersuchen.
Das Institut für Forschung, Entwicklung, psychologische Beratung (ifep) in Köln kam zu einem wenig überraschenden Ergebnis: Fast die Hälfte der Befragten würde eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze als Einschränkung der Wahlfreiheit empfinden.
Interessant: 25 Prozent würden die Anhebung zum Anlass nehmen, noch vorher in die PKV zu wechseln. Falls auch noch die Beitragsbemessungsgrenze ansteigen würde, wollten sogar 35 Prozent noch vorher in die PKV wechseln, bei den unter 40jährigen sogar 45 Prozent.
Eingriffe nutzen der GKV langfristig nichts
Die Verschiebung der Versicherungspflichtgrenze lohne nicht, sie habe sich vielmehr „seit 30 Jahren stets bewährt“, betonte Uleer in einem Pressegespräch in Berlin. Eingriffe des Gesetzgebers würden nicht die Finanzierung der GKV verbessern.
Begründung: Nicht einmal kurzfristig würden der GKV Mehreinnahmen in die Kassen gespült werden. Denn eine höhere Versicherungspflichtgrenze würde erhebliche Veränderungen in den Mitgliederstrukturen von PKV und GKV auslösen.
Viele PKV-Versicherte, die aufgrund ihrer Kinderzahl hohe Beiträge zahlen, würden zurück in die GKV wechseln. Folglich würde die GKV vor allem „teure" Versicherte gewinnen, meinen die privaten Krankenversicherer.
Gang nach Karlsruhe?
Zudem scheitere der SPD-Plan schlicht am Gleichbehandlungsgrundsatz. Wenn nur neue PKV-Mitglieder ein höheres Einstiegseinkommen aufweisen müssen, dann wäre dies eine Diskriminierung der Bestands-Versicherten, denen eine solche Hürde nicht zugemutet wurde.
Zumal das Bundesverfassungsgericht gerade erst auf mehr Beitragsgerechtigkeit für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner entschieden hat.
Außerdem sei es ein Trugschluss, bei jedem Uni-Absolventen sofort hohes Einkommen zu unterstellen.
Da die Einkommen in den letzten Jahren merklich niedriger angestiegen sind als früher oder gar stagniert hätten, habe sich die Zahl der 25- bis 35-Jährigen, die zur PKV wechseln könnten, in den letzten fünf Jahren etwa halbiert.
In der Regel liege das Alter der Arbeitnehmer zum Wechsel in die PKV bei 34,7 Jahren.




