30.5.2014 (€) – Das Bundeskabinett hat jetzt den ersten Teil der geplanten umfassenden Pflegereform auf den Weg gebracht. Ab 1. Januar 2015 sollen die Leistungen in der Pflegeversicherung ausgeweitet und in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) ein Pflegevorsorgefonds gebildet werden. Damit sollen Beitragssteigerungen für Pflegebedürftige der Baby-Boomer-Jahrgänge aufgefangen werden.
Das Bundeskabinett hat Mittwoch den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz - 5. SGB XI-ÄndG) beschlossen, das nach den Beratungen im Bundestag und Bundesrat zum 1. Januar 2015 in Kraft treten soll.
Pflegeleistungen werden um vier Prozent angehoben
Die Leistungen für Pflegebedürftige sollen nach den Regierungsangaben um vier Prozent steigen und besser miteinander kombiniert werden. Dies soll auch pflegende Angehörige entlasten. Damit Menschen länger zuhause gepflegt werden können, sollen die Leistungen der Pflegeversicherung besser den Bedürfnissen angepasst werden.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege (zum Beispiel bei Urlaub) sollen über ein gemeinsames Budget finanziert werden und so flexibler einsetzbar werden. Wer beispielsweise nur wenig Kurzzeitpflege braucht, kann dafür mehr Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sollen ab 2014 alle drei Jahre überprüft und im Folgejahr an die aktuelle Preisentwicklung angepasst werden. Von der allgemeinen Leistungsverbesserung um vier Prozent sind die 2012 mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz eingeführten Leistungen ausgenommen. Sie steigen lediglich um 2,67 Prozent. Zur Finanzierung der Vorhaben werden die Beiträge um 0,3 Prozentpunkte angehoben.
Ab April 2015 wird der Pflegevorsorgefonds aufgefüllt
Der neue Pflegevorsorgefonds soll von der Deutschen Bundesbank, die keine Kosten erstattet bekommt, gemanagt werden. In den Fonds fließen jährlich in vier Raten jeweils 0,025 Beitragspunkte (insgesamt über eine Milliarde Euro). Die ersten Gelder sollen am 15. April fließen, die letzten im Jahr 2033.
Ab dem Jahr 2035 sollen die angesparten Mittel ausschließlich dazu verwendet werden, Beitragserhöhungen in der Pflege für die geburtenstarken Geburtsjahrgänge zwischen 1959 und 1967 abzufedern.
Die Bundesbank soll analog zu den Anlagerichtlinien des Versorgungsfonds die Gelder zu marktüblichen Bedingungen anlegen. Dabei soll der in Aktien oder Aktienfonds angelegte Anteil des Sondervermögens ab dem Jahr 2035 über einen Zeitraum von höchstens zehn Jahre abgebaut werden.
Ein weiterer Reformschritt, der dann den Pflegebedürftigkeits-Begriff neu definiert und weitere Beitragsanhebungen von 0,2 Prozentpunkten vorsieht, soll 2017 folgen.
Stimmen zur Reform
Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erklärte in Berlin, das Reformgesetz sei eine gute Nachricht für Pflegebedürftige, ihre Angehörige und die Pflegekräfte, die eine unverzichtbare Arbeit leisteten. „Gute Pflege muss uns etwas wert sein.“
Der GKV-Spitzenverband erklärte, nach 20 Jahren sei es für eine „Generalrenovierung“ höchste Zeit gewesen. Die konkreten Leistungsverbesserungen seien richtige Schritte in eine bessere Versorgung der Pflegebedürftigen. Der Pflege-Beruf müsse allerdings noch attraktiver gemacht werden; dazu gehöre auch die Abschaffung des Schulgeldes in der Ausbildung.




