Nur jeder zweite Immobilienkredit wird per Police abgesichert

15.7.2026 – Nach dem Tod eines Elternteils oder Partners kann sich für die Hinterbliebenen von einem Tag auf den anderen die Existenzfrage stellen. Denn laufende Ausgaben, die sich kurzfristig kaum kürzen lassen, müssen trotzdem weiterhin bezahlt werden. Die Assekuranz springt für ihre Kunden ein, wenn ein Einkommen wegfällt. Doch noch immer sind viele Paare mit minderjährigen Kindern und offenen Immobilienkrediten nicht versichert.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat für seine am Dienstag veröffentlichte Studie „Hinterbliebene finanziell absichern“ (PDF; 900 KB) den Markt für Risikolebensversicherungen in Deutschland untersucht. Ziel der Analyse ist es, den Verbreitungsgrad dieser Produktkategorie und drohende Versorgungslücken deutscher Privathaushalte aufzuzeigen.

Hierzu wurden Daten unter anderem des Statistischen Bundesamtes und der Versicherungswirtschaft danach ausgewertet, wie gut die Verbraucher gegen den Ausfall eines Einkommens infolge eines Todesfalls in der eigenen Familie abgesichert sind.

Demnach steht jeder zweite Haushalt im Ernstfall ohne zusätzliche Absicherung da. Betroffen davon sind in Deutschland jedes Jahr mehr als 100.000 Menschen, die einen Elternteil oder Partner verlieren, von dessen Einkommen sie finanziell abhängig waren. Darunter sind rund 50.000 Kinder.

Risikolebensversicherung springt ein, wenn ein Einkommen wegfällt

Für die betroffenen Familien kann sich damit von einem Tag auf den anderen die Existenzfrage stellen. Denn Miete oder Immobilienkredit, Lebensmittel, Mobilität und andere laufende Ausgaben müssen trotzdem weiterhin bezahlt werden. Diese Kosten lassen sich kurzfristig kaum kürzen.

In einem solchen Fall soll eine Risikolebensversicherung den Hinterbliebenen finanzielle Stabilität geben. Der Versicherer zahlt hierfür eine zuvor vereinbarte Summe aus, mit der laufende Verpflichtungen wie Miete, Hauskredit oder andere Fixkosten weiter finanziert werden können.

Das soll den Wegfall eines Einkommens zumindest übergangsweise abfedern. Versicherungsbedarf besteht also überall dort, wo Menschen finanziell voneinander abhängig sind. Das gilt etwa in Familien mit Kindern, bei Allein- oder Hauptverdienenden oder bei laufenden Immobilienfinanzierungen.

Drei bis fünf Bruttojahresgehälter zuzüglich offener Kredite absichern

Moritz Schumann (Bild: GDV)
Moritz Schumann (Bild: GDV)

Doch nur rund jeder zweite Haushalt mit Absicherungsbedarf verfügt über eine solche Police. „In mehr als 20 Millionen Haushalten fehlt der finanzielle Schutz, wenn ein Partner oder Elternteil stirbt“, erklärt Moritz Schumann, stellvertretender Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)-Hauptgeschäftsführer. Für die Hinterbliebenen drohe eine finanzielle Zerreißprobe.

Denn eine vierköpfige Familie gibt im Durchschnitt 4.599 Euro pro Monat aus, davon rund 3.473 Euro für grundlegende Bedarfe wie Wohnen, Ernährung und Verkehr. Fällt in einem Zwei-Verdiener-Haushalt ein Einkommen weg und reduziert der verwitwete Elternteil zusätzlich seine Arbeitszeit um 30 Prozent, entsteht laut der GDV-Studie eine monatliche Lücke von fast 1.000 Euro.

Abgesichert werden sollten laut GDV etwa drei bis fünf Bruttojahresgehälter zuzüglich der Höhe offener Kredite. „Die durchschnittlichen Versicherungssummen liegen seit 25 Jahren durchgängig unter diesem Orientierungswert“, berichtet Schumann.

Deutliche Versorgungslücken vor allem bei niedrigen Einkommen

So lag die durchschnittliche Versicherungssumme pro Vertrag im Jahr 2024 bei rund 121.000 Euro. Doch das durchschnittliche Bruttojahresgehalt betrug rund 50.000 Euro. Bereits ohne bestehende Kredite ergibt sich daraus eine empfohlene Mindestabsicherung von etwa 150.000 Euro.

Der Studie zufolge haben Paare mit minderjährigen Kindern und Haushalte mit Immobilienkredit zwar überdurchschnittlich häufig eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Jedoch ist auch bei ihnen etwa jeder zweite Haushalt nicht abgesichert.

Verbreitung RLV (Bild: Hilmes)

Insbesondere bei Verbrauchern mit einem Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 1.500 Euro liegt der Verbreitungsgrad nur bei 2,8 Prozent. In Haushalten mit mehr als 10.000 Euro netto verfügen hingegen 45,7 Prozent über eine Risikolebensversicherung.

Verbreitungsgrad nach Haushaltstyp und Region unterschiedlich

Auch nach Haushaltstyp und Region zeigen sich Unterschiede. Paare mit minderjährigen Kindern weisen mit 45 Prozent demnach den höchsten Verbreitungsgrad auf. Alleinerziehende kommen im direkten Vergleich dazu auf nur 19,2 Prozent. Bei Paaren ohne Kinder sowie Alleinlebenden sind es den Angaben des Branchenverbands zufolge 15,9 beziehungsweise 7,7 Prozent.

In Stadtstaaten ist der Verbreitungsgrad deutlich geringer als in Flächenländern. So liegt der bundesweit niedrigste Anteil in Hamburg bei 10,6 Prozent, der höchste im Saarland hingegen bei 25,1 Prozent. Als mögliche Erklärungen hierfür nennen die Studienautoren einen höheren Anteil von Singlehaushalten und mehr Haushalte mit geringem finanziellem Budget.

In der Betrachtung nach dem Alter der Haupteinkommensperson ist die Risikolebensversicherung vor allem bei 35- bis 50-Jährigen verbreitet (Verbreitungsgrad: 33 Prozent). Bei den unter 25-Jährigen sind es nur 5,2 Prozent und bei den über 65-Jährigen gerade einmal noch 6,3 Prozent.

Für Hinterbliebene im Ernstfall ein erhebliches finanzielles Risiko

Laut der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2023 haben nur 11,1 Prozent der Haushalte ohne offenen Immobilienkredit eine Risikoleben abgeschlossen. Bei den Haushalten mit einem offenen Immobilienkredit sind es 44,8 Prozent.

„Das passt zu einem zentralen Absicherungsmotiv: Ein offener Immobilienkredit ist für viele Haushalte einer der wichtigsten Anlässe, um eine Risikolebensversicherung abzuschließen“, berichten die Autoren der GDV-Studie weiter.

„Gleichzeitig offenbart diese Auswertung, dass mehr als die Hälfte aller Immobilienkredite nicht durch eine Risikolebensversicherung abgesichert ist und damit für die Hinterbliebenen im Ernstfall ein erhebliches finanzielles Risiko bis hin zum Verlust des Eigenheims bestehen kann.“

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