Nicht für jede Baustellen-Gefahr entsteht Verkehrssicherungspflicht

9.5.2025 (€) – Das Landgericht Koblenz hat mit einem aktuellen Urteil bestätigt, dass Baufirmen in einem Baustellenbereich nicht jede Gefahrenquelle gesondert ausweisen müssen. Vielmehr seien Fußgänger zu besonderer Vorsicht angehalten. Mit typischen Hindernissen wie einer Fräskante müssten sie rechnen.

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Schadenersatz · Schmerzensgeld · Verkehrssicherungspflicht
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