21.1.2020 (€) – Zum 1. Januar startete eine neue Universal-Schlichtungsstelle (USS) für Verbraucher-Streitigkeiten im Auftrag des Bundes. Das ist dem Bafin-Journal Januar 2020 zu entnehmen. Die neue Einheit ist beim Zentrum für Schlichtung e.V. in Kehl angesiedelt.
Zuständig ist die USS für Streitigkeiten zwischen Endverbrauchern und Versicherern, die sich nicht der Schlichtungsstelle des Versicherungsombudsmann e.V. angeschlossen haben, wie eine Sprecherin auf Nachfrage mitteilte. Welche Unternehmen Mitglieder im Verein sind, ist hier aufgeführt.
Den Verfahrensablauf und die Kostenregelung der USS bestimmt die Universal-Schlichtungsstellen-Verordnung (UnivSchlichtV). Für Verbraucher ist das Verfahren kostenlos. § 6 UnivSchlichtV legt die Gebühren für den Versicherer fest, die sich nach dem Streitwert staffeln. Maximal dürfen sie 800 Euro betragen.
Im Verbraucherstreit-Beilegungsgesetz (§ 29-31 VSBG) ist des Weiteren beispielsweise festgelegt, dass der Streitwert bei der USS mindestens einen Wert von zehn Euro und höchstens von 50.000 Euro haben darf. Der Lösungsvorschlag der neuen Schlichtungsstelle wird erst dann verbindlich, wenn beide Parteien, Verbraucher und Versicherer, der Empfehlung der Schiedsstelle zustimmen.




