Nachbarschaftsstreit: Wer haftet, wenn der Osterhase Schaden nimmt?

25.3.2026 – Eine Frau hatte in das Beet eines allgemein zugänglichen Hofs eines Mehrfamilienhauses einen etwa 30 Zentimeter großen, weißgrauen Dekohasen gestellt. Am 12. März 2024 soll die Figur beschädigt worden sein: Der Kopf sei abgerissen worden, mehrere Teile seien herausgebrochen.

Ein Nachbar will gesehen haben, wie eine andere Bewohnerin des Hauses den Hasen „körperlich mehrere Sekunden lang berührt“ habe. Die Beschuldigte drehte den Spieß jedoch um: Der Zeuge selbst habe durch absichtlichen Lärm ihre Katzen aufgeschreckt. Beim Einfangen der Tiere sei es dann möglicherweise zur Kollision mit dem Osterhasen gekommen – und wenn überhaupt, sei damit er verantwortlich.

Obwohl der Schaden am Hasen nur 20 Euro betrug, landete die Sache schließlich vor dem Amtsgericht München. Dieses kam mit Urteil vom 2. Januar 2025 (172 C 23447/24) zu dem Ergebnis, dass die Katzenhalterin den Schaden am Hasen ersetzen muss.

Die Beklagte habe insbesondere nicht hinreichend bestritten, den Schaden am Hasen verursacht zu haben, so führte das Gericht aus. Vor allem stelle es kein zulässiges Bestreiten der klägerischen Behauptung dar, zu behaupten, einen möglichen Kontakt mit dem Hasen habe der Nachbar zu verantworten, da er Lärm gemacht habe.

Auch ergäben sich aus den Ausführungen der Beschuldigten keine Umstände, die eine Beschädigung als unverschuldet oder gerechtfertigt erscheinen ließen, so erklärte das Amtsgericht. Der Lärm des Nachbarn rechtfertige die Beschädigung demnach nicht. Das Urteil ist rechtskräftig; eine mögliche Berufung scheiterte bereits am geringen Streitwert.

Wie beurteilen Sie diesen Artikel?
Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Weitere Artikel der Ausgabe vom 25.3.2026
Diese Artikel könnten Sie noch interessieren