Mithaftung für Unfall beim Überholen einer Fahrzeugkolonne
Kommt es beim Überholen einer Fahrzeugkolonne zu einer Kollision mit einem plötzlich ausscherenden Fahrzeug, das die Kolonne ebenfalls überholen will, trifft den Erstüberholenden eine Mithaftung aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs. Das hat das Amtsgericht Rottweil mit einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 15. Dezember 2022 entschieden (2 C 226/22).
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