Manche EU-Rechte für Fluggäste gelten auch in Afrika
1.6.2018 (€) - Eine Frau hatte einen Flug einschließlich eines Anschlussfluges nach Marokko gebucht. Weil ihr dort der Weiterflug mit der geplanten Maschine verweigert wurde, kam sie deutlich verspätet am Zielflughafen an. Über ihre Entschädigungs-Forderung im Sinne der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
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