Haftungsfrage nach Sturz im Pflegeheim
21.7.2014 (€) - Für Stürze von Heimbewohnern bei einem begleiteten Gang zur Toilette kann normalerweise die Heimleitung zur Verantwortung gezogen werden. Dass es von dieser Regel auch Ausnahmen gibt, belegt ein Urteil des Hammer Oberlandesgerichts.
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