Haftet Zweimetermann für kaputten Behandlungsstuhl?
Auch ein etwa zwei Meter großer Mann darf davon ausgehen, dass ein ihm angebotener Behandlungsstuhl für ihn geeignet ist. Er muss daher auch nicht besondere Vorsicht walten lassen, wenn er sich darauflegt. Das hat das Amtsgericht München in einem rechtskräftigen Urteil vom 12. August 2025 (283 C 4126/25) entschieden.
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