Die verschollene E-Mail: Wer die Beweislast trägt

23.2.2022 (€) – Ein Beschäftigter sollte seinem Chef ein Darlehen in Höhe von 60.000 Euro zurückzahlen. Weil er in diesem Zusammenhang eine E-Mail seines Arbeitgebers nicht erhalten hatte und ihm deshalb das Geld nicht überlassen wollte, zog er vor das Kölner Landesarbeitsgericht. (Bild: Pixabay, CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Darlehen · Fortbildung
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