5.7.2022 (€) – Die in Not geratene Deutsche Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG hatte sich 2019 geweigert, auf eine nachrangige Inhaber-Schuldverschreibung der Gesellschaft fällige Zinsen zu zahlen (VersicherungsJournal 16.9.2019).
Damit kam sie auch vor Gericht durch. Das Landgericht Frankfurt/Main wies die Klage der Gläubiger ab. Infolge der Sanierungsmaßnahmen der Kasse seien die Anleihegläubiger nur noch nachrangig zu befriedigen, begründete das Gericht seine Entscheidung (Medienspiegel 31.5.2021).
Diese Auffassung bestätigte am 21.6.2022 das Berufsgericht, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (5 U 95/21). Das berichtet die Meyer-Köring Rechtsanwälte und Steuerberater Partnergesellschaft mbB, die die Pensionskasse vor Gericht vertreten hat. Ansprüche von Nachranggläubigern könnten gemäß § 314 Abs. 2 VAG bereits vor einer Insolvenz gekürzt werden, um diese zu verhindern.
Eine Revision wurde nicht zugelassen. Durch die Sanierungsmaßnahmen konnte eine Insolvenz verhindert werden. Inzwischen befindet sich die Steuerberater-Versicherung im Run-off (21.1.2022).




