Die besten Kranken-Zusatztarife im Bereich Sehhilfe

15.3.2023 (€) – Franke und Bornberg hat die Produktlandschaft in der Ergänzungsversicherung untersucht. Darunter waren unter anderem 165 Tarifkonfigurationen im Bereich Sehhilfe. Die Bestnote „FFF+“ erhielten 28 Produkte beziehungsweise Produktkombinationen von zehn Gesellschaften.

Die Franke und Bornberg GmbH hat den Markt der Ergänzungs-Versicherungen einem umfassenden Produktrating unterzogen (VersicherungsJournal 14.3.2023). Zu den sechs Untersuchungsbereichen gehörte neben dem Segment stationäre Leistungen (14.3.2023) auch die Kategorie Sehhilfen.

Die Lösungen wurden auf sieben unterschiedlich gewichtete Detailkriterien hin überprüft. Dabei wurde unter anderem gefragt, was der Versicherer für Gläser, Fassungen oder Kontaktlinsen zahlt und wie der Zeitraum der Erstattung geregelt ist.

So wurden die Tarife bewertet

Als Quellen für das Rating werden nach Unternehmensangaben ausschließlich die Versicherungs-Bedingungen sowie gegebenenfalls verbindliche Verbraucher-Informationen, Antragsformulare, Versicherungsscheine, Geschäftsberichte und per Stichprobe verifizierte Daten genutzt.

Die Testkandidaten wurden zunächst dahingehend überprüft, in welchen Ausprägungen beziehungsweise Varianten welche Detailleistungen und Einzelregelungen angeboten werden, wird zur methodischen Vorgehensweise erläutert.

Die Qualität der jeweiligen Regelungen wurde in einem nächsten Schritt auf einer Skala von null für die schlechteste Ausprägung bis 100 für die beste Ausprägung eingeordnet. Danach wurden die einzelnen Leistungskriterien entsprechend ihrer Wichtigkeit aus Kundensicht gewichtet.

Simulationsmodell

Als Besonderheit in Krankenzusatz wird hervorgehoben, dass der Erstattungsanspruch des Versicherten häufig als prozentualer Anteil vom Rechnungsbetrag festgelegt und zusätzlich durch jährliche Höchstbeträge begrenzt sei. Und dies zudem marktweit in verschiedensten Konstellationen.

Die Analysten erläutern: „Um das Leistungsversprechen möglichst unabhängig von speziellen Rechnungsbeträgen bewerten zu können, greifen wir für Kriterien, die die Höhe der Leistung beschreiben, in der Regel zu einem Simulationsmodell.

Dabei werden für verschiedene Rechnungsbeträge je Detailkriterium die Erstattungsbeträge ermittelt. Aus den errechneten Erstattungsbeträgen wird der Durchschnitt gebildet. Die Bewertungspunktzahl ermittelt sich aus diesem Durchschnittswert in Relation zum durchschnittlichen Rechnungsbetrag.“

Siebstufiges Notenschema und Mindeststandards

Um die Gesamtqualität der Tarife zu messen, hat das Analysehaus auf sein siebenstufiges Bewertungsschema von „FFF+“ („hervorragend“) über „FFF“ (sehr gut“) bis „F-“ („ungenügend“) zurückgegriffen. Die Klassen sind nach eigenen Angaben so bemessen, dass geringfügige, für die Praxis unerhebliche Punktunterschiede nicht zur Einstufung in eine andere Klasse führen.

Innerhalb der Ratingklassen sorgen zusätzliche Schulnoten für weitere Differenzierung. Zudem müssen für eine Einordnung in bestimmte Ratingklassen zusätzliche Mindeststandards erfüllt werden. Weitere Details hierzu sowie zum Ratingverfahren allgemein bietet das Analysehaus in den Bewertungsgrundlagen (PDF, 1,03 MB).

Jedes sechste Angebot mit der Höchstnote

Von den untersuchten 165 Tarifkombinationen im Segment Sehhilfen schnitt rund jeder sechste mit der Höchstnote „FFF+“ ab. Etwa ein Achtel erhielt die Note „FFF“, ein gutes Viertel ein „FF+“ und ein gutes Sechstel ein „FF“.

Notenverteilung (Bild: Wichert)

Mehr als jedes fünfte Angebot erhielt mit „F-“ nur ein „ungenügend“. Zur letzten Gruppe gehören nach Angaben der Analysten vielfach „auch ambulante Tarife ohne Leistungen für Sehhilfen“.

Zehn Produktgeber

Laut der im Internet einsehbaren Ergebnisliste haben zehn Produktgeber mindestens eine „FFF+“-Offerte. Zu dieser Gruppe gehören

Dass in der Liste deutlich weniger Angebote aufgeführt werden als bei der Zählung aller Testkandidaten, begründen die Analysten wie folgt: „Kombinationen mit weiteren Tarifen sind nicht aufgeführt.

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