Bußgeldverfahren: Wann die Schriftform erforderlich ist

Bild: Pixabay, CC0
3.2.2021 (€)

In Bußgeldverfahren ist es möglich, sowohl einen Einspruch als auch dessen Rücknahme telefonisch zu erklären. Das hat das Amtsgericht Dortmund mit Beschluss vom 10. November 2020 entschieden (729 OWi-127 Js 428/20-153/20).

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