Bundesregierung zieht Konsequenzen aus Element-Insolvenz

6.7.2026 – Neue Regeln zum Umgang mit kriselnden Unternehmen der Assekuranz sollen die Rechte der betroffenen Kunden stärken. Bei einer Bundestagsanhörung zum VSAAG dürfte es um den hierzu geplanten Sicherungsfonds, der bei einer Zahlungsunfähigkeit für Schäden aufkommt, allerdings Streit geben. Ein spartenübergreifender Abwicklungsfonds könnte zusätzliche Mittel bereitstellen, falls mehrere Gesellschaften gleichzeitig bankrottgehen.

Bei einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags steht am Montag nur ein einziger Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF; 6,7 MB) auf der Tagesordnung. Mit dem Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz (VSAAG) werden Vorgaben der EU-Richtlinie IRRD zur Versicherungsaufsicht (VersicherungsJournal 24.4.2024) umgesetzt.

Geplanter Sicherungsfonds für Sachversicherer

Auf Vorschlag der Bundestagsfraktion Die Linke“ nimmt hieran auch Stephen Rehmke, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e.V. (BdV), als Sachverständiger teil. Die Verbraucherschützer begrüßen den im VSAAG geplanten Sicherungsfonds für Sachversicherer, der die Kunden zukünftig besser vor den Folgen einer Insolvenz ihres Anbieters schützen soll.

Gleichzeitig sieht der BdV an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf, an denen die Schutzmechanismen demnach Lücken aufweisen. Das hätten die Erfahrungen aus der Insolvenz des Insurtech-Unternehmens Element Insurance AG gezeigt, von dem auch mehrere hunderttausend Vertragspartner betroffen waren (9.4.2025).

Verpflichtende und proaktive Information der Versicherten angemahnt

So sollen bislang keine Gesellschaften erfasst werden, die ihre Produkte hierzulande ohne Sitz in Deutschland vertreiben. Zudem fehlt aus Sicht des BdV eine verpflichtende und proaktive Information der Versicherten im Insolvenzfall, die an ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht gekoppelt ist.

„Für Versicherte ist die Einrichtung eines Sicherungsfonds ein großer Fortschritt. Die Insolvenz von Element hat gezeigt, dass selbst in einem eng regulierten Markt Unternehmenspleiten möglich sind. Künftig werden Verbraucher in weiten Teilen besser geschützt sein“, erklärt Rehmke.

„Auch wenn unsere Anregungen bislang nur teilweise Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben, unterstützen wir die verbraucherschützende Grundausrichtung des Gesetzes ausdrücklich“, so der BdV-Vorstandssprecher weiter. Laut der Stellungnahme des Verbands (PDF; 173 KB) muss der Schutz der Versicherten Vorrang vor den Interessen der Anteilseigner der Unternehmen haben.

Abwicklungsfonds für die gesamte Versicherungsbranche gefordert

Dorothea Mohn (Bild: VZVB)
Dorothea Mohn (Bild: VZBV)

„Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Versicherung auch dann schützt, wenn das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät“, erklärt auch Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV). „Wer jahrelang Beiträge zahlt, darf im Ernstfall nicht ohne Versicherungsschutz dastehen oder auf seinem Schaden sitzen bleiben.“

„Deshalb ist es gut und wichtig, dass auch für Sachversicherungen ein Sicherungsfonds eingeführt werden soll“, so Mohn weiter. Denn für Lebens- und Krankenversicherer gibt es diesen Schutz bereits.

Daneben fordert der VZBV in seiner Stellungnahme (PDF; 173 KB) einen Abwicklungsfonds für die gesamte Versicherungsbranche. Nur so könne der Versicherungsschutz von Verbrauchern auch in größeren Krisen gewährleistet werden, begründet die Leiterin des VZBV-Teams Finanzmarkt.

GDV kritisiert Widerspruch zum Grundsatz der Spartentrennung

Dieses Vorhaben sieht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in seiner Stellungnahme (PDF; 531 KB) hingegen „besonders kritisch“. Es gehe einerseits über eine Minimalumsetzung der IRRD hinaus und stehe andererseits im Widerspruch zum Grundsatz der sogenannten Spartentrennung (VersicherungsJournal Medienspiegel 16.6.2026).

„Kritisch zu bewerten sind auch die Finanzierungsregelungen zum Sicherungsfonds für die Lebensversicherung“, heißt es von dem Lobbyverband weiter. Die Neuregelungen werden unter anderem damit begründet, dass gleichzeitig eine Selbstverpflichtungserklärung der Branche wegfällt.

„Leider wird diese Selbstverpflichtungserklärung im Gesetz nicht vollständig umgesetzt. „So soll die Verteilung von Verlusten bei der Übertragung von Versicherungsbeständen auf den Sicherungsfonds zu Lasten der Mitglieder des Sicherungsfonds und ihrer Versicherungsnehmer geändert werden.“

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