Bundesregierung kippt die Aktienrente

28.11.2023 (€) – Mit einem Notlagenbeschluss möchte die Regierungskoalition die bereits abgeflossenen Mittel zur Krisenbewältigung auf eine sichere Rechtsgrundlage stellen. Damit verbunden sind Änderungen im Bundeshaushalt 2023. Auf der Streichliste befindet sich auch das „Generationenkapital“.

Die Bundesregierung hat am Montag den Entwurf eines Nachtragshaushalts beschlossen. Dies berichtet das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf seiner Homepage. Mit dem Nachtragshaushalt ziehe man die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundes-Verfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. November, wird Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zitiert.

Karlsruhe hatte sich erstmals umfassend zu den Ausnahmen von der Schuldenbremse und zum Umgang mit Sondervermögen geäußert. Der oberste Gerichtshof hatte das Gesetz über den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt.

Das Urteil betrifft den Klima- und Transformationsfonds (KTF), den Wirtschafts-Stabilisierungs-Fonds Energie (WSF Energie) und das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ zur Bewältigung der Folgen der Hochwasserkatastrophe von 2021. Diese Mittel können nach der Rechtsprechung des BVerfG in 2023 nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Außergewöhnliche Notsituation

Christian Lindner (Archivbild: Brüss)
Christian Lindner (Archivbild: Brüss)

Das Bundeskabinett werde nun dem Bundestag vorschlagen, eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entziehe und die die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtige, auch für das Jahr 2023 zu beschließen, heißt es. Eine Notlage war angesichts der Energiekrise bereits im vergangenen Winter festgestellt worden.

Dies werde nicht zur Aufnahme neuer Schulden führen, sondern die bereits abgeflossenen Mittel zur Krisenbewältigung auf eine sichere Rechtsgrundlage stellen. Dem KTF stünden danach weiterhin ausreichend Mittel zur Verfügung, um seine Ausgaben im Jahr 2024 tätigen zu können.

Mit den Notlagenkrediten für den WSF Energie und für den Aufbauhilfefonds 2021 wird nach Angaben des Bundes-Finanzministeriums die reguläre Kreditobergrenze der Schuldenregel im Jahr 2023 insgesamt um 44,8 Milliarden Euro überschritten.

Davon entfallen 1,6 Milliarden Euro, die Höhe der Zuführung an den Aufbauhilfefonds 2021, auf den Kernhaushalt und 43,2 Milliarden Euro auf den WSF Energie. Die Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts beträgt 27,4 Milliarden Euro.

Generationenkapital auf der Streichliste

Der Entwurf des Nachtragshaushalts-Gesetzes 2023 bildet außerdem weitere „aktuelle einnahme- und ausgabeseitige Entwicklungen“ ab. Die Liste enthält verschiedene Positionen. Darunter sind auch „schuldenregelneutrale Minderausgaben durch Wegfall des Darlehens an das Generationenkapital im Jahr 2023 (zehn Milliarden Euro)“ aufgeführt.

Damit ist das von Lindner entworfene „Generationenkapital“ (VersicherungsJournal Archiv) vorerst vom Tisch. Erste Mittel sollten laut dem Finanzminister eigentlich im vierten Quartal 2023 fließen.

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