Bundesgerichtshof: So weit geht die ärztliche Aufklärungspflicht
21.1.2025 (€) - Ein Mann war nach einer ambulanten Operation am Sprunggelenk schwerbehindert und erwerbsunfähig geworden. Dafür machte er den Chirurgen haftbar, weil dieser ihn vorab unzureichend aufgeklärt habe. Doch der verwies auf schriftliche Unterlagen und eine hypothetische Einwilligung.
Premium-Zugang
Dieser Artikel ist nur für Premium-Abonnenten des VersicherungsJournals frei zugänglich. Der exklusive Zugang gilt für Texte mit Premium-Inhalt wie auch für Beiträge, die älter als 30 Tage sind.
Premium-Abonnement auch als Wertschätzung der Redaktion
Premium-Abonnentinnen und -Abonnenten erhalten den Zugriff auf alle Inhalte vom VersicherungsJournal. Sie leisten zudem einen unverzichtbaren Beitrag für die redaktionelle Unabhängigkeit. Der Verlag ist für diese Wertschätzung sehr dankbar.
