BGH: Wann die Bank einen Phishing-Schaden (nicht) ersetzen muss

Bild: Pictavio, Pixabay-Inhaltslizenz

19.8.2025 (€) - Eine Betrügerin rief unter der Servicenummer einer Sparkasse an, kannte Kontostand und die zuständigen Sachbearbeiter der Kundin und schädigte diese um mehr als 35.000 Euro. Ob die Bank die ungewollt getätigte Überweisung ersetzen muss, sahen die Gerichte sehr unterschiedlich.

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