Bewertung von SBU-Tarifen: Über 60 Angebote mehrfach spitze

12.6.2026 – Viele BU-Policen verfügen überwiegend über einen guten bis sehr guten Marktstandard. Dies spiegelt sich auch in Produktbewertungen der Analysehäuser wider. So erhielten mehr als fünf Dutzend Offerten von mindestens zwei Testern die Höchstnote. Welche konkreten Produkte das sind, zeigt eine Tabelle mit aktuellen Bewertungen von FuB, M&M, Ascore und Infinma im VersicherungsJournal-Extrablatt 2|2026.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gilt als der Königsweg in der Arbeitskraftabsicherung. Doch von den rund 46 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland ist seit Jahren nur ungefähr jeder Dritte mit einer privaten Invaliditätsabsicherung ausgestattet.

Auf eine mangelhafte Produktqualität ist dieser niedrige Absicherungsgrad allerdings nicht zurückzuführen. Dies zeigen die Produkttests der einschlägigen Analysehäuser, in denen jeweils ein verhältnismäßig großer Anteil der getesteten Angebote Spitzennoten erhalten hat.

Für einen Überblick über die Produktlandschaft nutzte die Redaktion des VersicherungsJournal­Extrablatts exemplarisch die Untersuchungen der

Franke und Bornberg vergibt sieben Ratingnoten

Diese professionellen Produktbewertungen helfen Vermittlern dabei, den Tarifdschungel zu durchleuchten. In ihren Untersuchungen setzen die Analysten auf verschiedene Systematiken und Bewertungskriterien.

FuB nutzt als Quellen für das Rating nach eigenen Angaben ausschließlich die Versicherungsbedingungen sowie gegebenenfalls verbindliche Verbraucherinformationen, Antragsformulare, Versicherungsscheine, Geschäftsberichte und per Stichprobe verifizierte Daten.

Zusätzlich zur Bedingungsqualität fließen auch Stabilitätskriterien aus den BU­Unternehmensratings und aus dem Map‑Report BU‑Stabilitätsrating sowie neuerdings ebenfalls der von FuB entwickelte Score zur Nachhaltigkeitspositionierung ein.

Hohe Bedingungsqualität ist kein Alleinstellungsmerkmal mehr

Michael Franke (Bild: Marc Theis)
Michael Franke (Bild: Marc Theis)

„Bedingungsqualität ist die Eintrittskarte – aber kein Alleinstellungsmerkmal mehr. Wer heute eine BU empfiehlt, muss wissen, ob der Versicherer dahinter auch in zehn oder zwanzig Jahren noch das hält, was er heute verspricht“, ist FuB­Geschäftsführer Michael Franke überzeugt.

Die Analysten überprüfen die Produkte zunächst dahingehend, in welchen Ausprägungen beziehungsweise Varianten welche Regelungen angeboten werden. Die Qualität der vorhandenen Regelungen ordnen die Analysten in einem nächsten Schritt auf einer Skala von null für die schlechteste Ausprägung bis 100 für die aus Versichertensicht beste Ausprägung ein. Danach werden die einzelnen Leistungskriterien entsprechend ihrer Bedeutung aus Kundensicht gewichtet.

Zur Bewertung der untersuchten Angebote greifen die Hannoveraner auf ein siebenstufiges Notenschema zurück. „FFF+“ stellt die Höchstnote dar und bedeutet „hervorragend“. Die Abstufungen reichen von „sehr gut“ („FFF“) über „gut“ („FF+“) und „ausreichend“ („F+“) bis hinunter zu „ungenügend“ („F­“).

Mindeststandards für die höchsten Ratingklassen

Das Hannoveraner Analysehaus gibt für die höchsten Ratingklassen Mindeststandards vor. Wenn in einem Kriterium der Mindeststandard nicht erreicht wird, ist es nur noch möglich, den für das Kriterium definierten Maximalprozentsatz zu erhalten.

Damit werde sichergestellt, dass in den höheren Bewertungsklassen bewertete Produkte in allen Bewertungskategorien durchgängig überdurchschnittlich hohe Qualität aufweisen und überdies Mindestanforderungen in besonders wichtigen Kriterien erfüllen, heißt es in den Bewertungsrichtlinien.

In den insgesamt 75 Detailkriterien sind maximal 10.300 Punkte zu erreichen. Für die Höchstnote muss eine Offerte mindestens 85 Prozent davon erreichen. Für die weiteren Noten sind jeweils zehn Prozentpunkte weniger nötig. Offerten mit weniger als 35 Prozent der Maximalpunktzahl bekommen ein „F­“ („ungenügend“). Insgesamt hat FuB an 59 von 190 unter die Lupe genommenen SBU‑Tarifen und ‑Tarifkombinationen die Höchstnote „FFF+“ vergeben.

M&M-Rating basiert auf Fragen

Das „M&M­Rating Berufsunfähigkeit“ besteht aus vier Teilratings. Zentrale Komponenten sind neben der BU‑Kompetenz (30 Prozent Gewichtung), der Beitragsstabilität (20 Prozent) und den Antragsfragen (zehn Prozent) die Versicherungsbedingungen (40 Prozent).

Für das Teilrating der BU­Bedingungen verfolgen die Analysten einen fragenbasierten Ansatz. Diese Fragen wurden in die drei Kategorien „sehr wichtig“ (fünf Punkte), „wichtig“ (drei Punkte) und „weniger wichtig“ (ein Punkt) eingeteilt. In den 31 Leistungsfragen sind insgesamt 79 Punkte zu erreichen.

Mit fünf Punkten gewichtet wird dabei unter anderem die Frage, ob

  • der Prognosezeitraum auf sechs Monate verkürzt wird,
  • der Versicherer auf sein Recht auf Kündigung oder Vertragsanpassung nach § 19 VVG verzichtet, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten hat,
  • der Versicherungsschutz weiter besteht, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht,
  • der Versicherer auf unübliche Einschränkungen beziehungsweise Klauseln verzichtet, die nicht zu den ratingrelevanten Sachverhalten gehören, und
  • bei einer bereits sechs Monate andauernden, ununterbrochenen Berufsunfähigkeit rückwirkend von Beginn an geleistet wird.

Fünf-Sterne-Raster bei den Ratingklassen

Nur einen Bewertungspunkt gibt es dagegen bei den Leistungsfragen, etwa ob

  • der Versicherer im Leistungsfall eine Einmalzahlung bietet,
  • in den Bedingungen der Begriff „bisherige Lebensstellung“ definiert ist und
  • der Versicherer bei einem Verzug der versicherten Person ins Ausland auf Untersuchungen im Inland verzichtet.

Diese Leistungsfragen können entweder „voll erfüllt“ (entspricht 100 Prozent der Punkte), „eingeschränkt erfüllt“ (50 Prozent der Punkte) oder „nicht erfüllt“ (entspricht null Punkten) sein. Grundsätzlich gilt eine Antwort als „eingeschränkt erfüllt“, wenn weder „voll erfüllt“ noch „nicht erfüllt“ erreicht ist, heißt es in der Ratingdokumentation.

M&M verfolgt bei den Ratingklassen ein Fünf­Sterne‑Raster, wobei ein Stern „sehr schwach“ und fünf Sterne „ausgezeichnet“ bedeuten. Für die Höchstnote muss ein Tarif mindestens auf 69 Punkte kommen und als Mindestvoraussetzung neben den ersten drei der oben genannten Fünf­Punkte­Fragen vier weitere Aspekte zumindest „eingeschränkt“ erfüllen.

485 Offerten mit Höchstnote für BU-Bedingungswerke

Die Analysten aus Hofheim haben insgesamt 581 Tarife und Tarifvarianten untersucht. Dabei erhielten 485 Offerten die Höchstnote für das BU­Bedingungswerk. In der Tabelle sind – weil nicht anders darstellbar – nur die SBU‑Angebote aufgeführt und nicht die Zusatzversicherungen.

Nicht berücksichtigt wurden zudem Produkte für Beamte. Zudem sind die Varianten nicht aufgeführt, wenn bereits das Grundprodukt von M&M oder FuB die jeweilige Höchstnote erhalten hat.

Ascore: Scoring statt Rating

Die Analysten von Ascore unterziehen die Tarife ausdrücklich keinem Rating, sondern einem Scoring-Verfahren Dieses umfasst nach Unternehmensdarstellung „einen Kriterienkatalog, der alle wesentlichen Produktaspekte berücksichtigt“.

Neben diversen mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantwortenden Fragen wurde für ausgewählte Anforderungen jeweils eine Benchmark definiert. Wird diese Hürde erfüllt, erhält der Versicherer jeweils einen Punkt. Wie gut der vorgegebene Maßstab erfüllt wird, bleibt unberücksichtigt.

Wird die Messlatte verfehlt, vergeben die Analysten keine Punkte. Das Unterschreiten einer Benchmark kann nicht durch ein Übererfüllen bei einem anderen Kriterium kompensiert werden.

Erreichte Gesamtpunktzahl auf sechs Noten umgelegt

Die erreichte Gesamtpunktzahl wird auf sechs Noten umgelegt und in Form von Kompassen dargestellt. Die Höchstnote sind sechs Kompasse („herausragend“), gefolgt von „ausgezeichnet“ (fünf), „sehr gut“ (vier) und „gut“ (drei). Zwei der Richtungsanzeiger bedeuten „ausreichend“, einer davon „schwach“.

Ascore listet im Online-Ergebnisrechner Bewertungen für 106 SBU‑Offerten für Selbstständige und Angestellte auf. An 40 der Testkandidaten wurden sechs Kompasse vergeben.

Infinma prüft Marktstandards

Einen nochmals anderen Weg verfolgt Infinma bei seinen Produktbewertungen. Das Institut nimmt zwar ebenfalls ausschließlich die Bedingungen unter die Lupe, basierend auf insgesamt

18 selbst gewählten Qualitätskriterien. Diese reichen von A wie „abstrakte Verweisung“ über M wie „Meldepflichten“ bis V wie „Verzicht auf Umorganisation“ (bei selbstständigen Akademikern sowie bei Kleinbetrieben).

Die Analysten weisen ausdrücklich darauf hin, dass aus diesen Merkmalen kein Rating erstellt wird, „da wir auf dem Standpunkt stehen, dass sich die einzelnen Bedingungsbestandteile nicht gegeneinander ‚aufrechnen‘ lassen“.

Jeweilige Regelung besser oder schlechter als üblich?

Deshalb wird auch keine Bewertung in Form von Punkten vorgenommen. Vielmehr wird für die einzelnen Kriterien dargelegt, ob die jeweilige Regelung des einzelnen Anbieters besser oder schlechter als üblich ausfällt. „Der Marktstandard wird für uns durch die Regelung definiert, die in den betrachteten Bedingungswerken am häufigsten verwendet wird“, stellt Infinma zur Methodik heraus.

Insgesamt hat das Institut 385 Tarife von 68 Gesellschaften geprüft. Hiervon wurden 268 Angebote von 44 Anbietern zertifiziert, weil sie in allen 18 Qualitätskriterien mindestens dem gemeinsamen Marktstandard entsprechen oder diesen sogar übertreffen.

Marktstandard‑Siegel in Gold, Silber und Bronze

Um die Ergebnisdarstellung weiter zu differenzieren, haben die Analysten neben dem bekannten Marktstandard‑Siegel seit dem Sommer 2025 weitere Varianten in Gold, Silber und Bronze eingeführt. Damit wird nun deutlicher ersichtlich, wie häufig die einzelnen Testkandidaten den Marktstandard übertroffen haben.

Die Aufteilung auf die einzelnen Siegelstufen erfolgt in der BU folgendermaßen: Für mindestens zehn positive Abweichungen gibt es „Gold“, für mindestens sechs davon „Silber“ und für mindestens eine Abweichung nach oben „Bronze“. In der Ergebnistabelle wird dies in der Spalte „Infinma‑Siegel“ dargestellt.

Recht kleine Schnittmenge

Die Sterne, F‑Anzahl oder Kompasse weisen unter dem Strich den Weg zur Einschätzung der Bedingungsqualität. Der Preis bleibt bei allen Testern außen vor. Der Vermittler muss im Kundengespräch ausloten, welcher Tarif für den individuellen Fall am besten passt.

Insgesamt erhielten 72 Angebote von mindestens einem Analysehaus die Spitzennote. Wegen der unterschiedlichen Bewertungssystematiken und Stichproben untersuchter Tarife gibt es in den Ergebnislisten nur eine relativ kleine Schnittmenge von neun Offerten, denen alle vier Vergleicher ihre jeweilige Bestnote verliehen haben:

Weitere 27 Angebote bekamen von jeweils drei Testern die Höchstnote. Alle 72 Tarife mit mindestens einer Höchstnote sind im VersicherungsJournal-Extrablatt 2|2026 in einer Tabelle ab Seite 12 abgebildet.

Mehr zur Arbeitskraftabsicherung im Extrablatt

Extrablatt 2|2026 (Bild: VersicherungsJournal)
Extrablatt 2|2026 (Bild: VersicherungsJournal)

Dieser Artikel ist ein Auszug aus dem VersicherungsJournal-Extrablatt 2|2026 mit dem Titel „Arbeitskraft absichern – wie Vermittler die optimalen Lösungen finden“.

Es enthält ebenso Tipps, wie Branchenkollegen Kunden in der Praxis begleiten. Konkret geht es beispielsweise um den möglichst frühen Vertragsabschluss bei jungen Kunden.

Daneben sagen Praktiker, wie Versicherungsmakler BU-Kunden über das Internet gewinnen können und welche Erfolgsfaktoren sie bei der Beratung zum Arbeitskraftschutz berücksichtigen sollten.

Das Heft „Arbeitskraft absichern – wie Vermittler die optimalen Lösungen finden“, einschließlich der oben genannten Tabelle, steht seit dem 26. Mai im Internet zum Herunterladen (PDF; 2,7 MB) bereit.

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