5.9.2013 (€) – Gestern gab es im Justizministerium eine Anhörung zum Beschwerdermanagement der Versicherer, an der Vertreter aus dem Verbrauchersschutzlager, aus der Asseukranz und aus der Justiz teilnahmen. Die eine Seite verwies auf Einzelfälle, in denen die Schadenregulierung schief gelaufen war – und die andere Seite auf die täglich praktizierte Abwicklung von unzähligen Schadenfällen zur Zufriedenheit der Versicherungsnehmer. Der Erkenntnisgewinn des BMJ: Keine gesetzgeberischen Schnellschüsse, aber weiter am Ball bleiben.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat sich gestern in einer Diskussionsrunde mit den Verbänden der Versicherungswirtschaft, Verbraucherschützern und Landesjustiz-Verwaltungen erneut mit dem Beschwerdemanagement der Versicherer befasst.
Wie das BMJ mitteilte, hätten die Teilnehmer „teilweise übereinstimmende, teilweise auch widersprechende Schilderungen zur Regulierungspraxis“ abgegeben. Man werde jetzt die eingegangenen Stellungnahmen weiter auswerten und prüfen, ob Gesetzesänderungen empfohlen werden sollten.
Das Ministerium räumte aber auch ein, dass die Erfahrungen gezeigt hätten, dass nicht jedes Problem durch den Gesetzgeber gelöst werden könne und effiziente Gesetzgebung einer umfassenden Vorbereitung bedürfe.
Verbraucher scheuen den Gang vor Gericht
In der Diskussion sei deutlich geworden, dass viele Verbraucher sich davor scheuten, einen Prozess zu führen. Die Hemmnis, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, führe dazu, dass Ansprüche gegen Versicherer nicht verfolgt würden.
Besondere Probleme bereite die Berufsunfähigkeits-Versicherung. Ohne fachkundige Beratung sei es einem Betroffenen oft schon nicht möglich, seinen Anspruch in richtiger Weise anzumelden, so dass der Anspruch schon deswegen scheitern könnte.
Verbraucherschützer hätten anhand von Einzelfällen geschildert, dass es zu Verzögerungen bei der Regulierung eines Schadenfalls gekommen sei. Den Schwerpunkt der Anhörung bildete dem BMJ zufolge das vor- beziehungsweise außergerichtliche Regulierungsverfahren. Versicherungsnehmern steht es kostenlos frei, mit ihren Problemen den Versicherungsombudsmann oder den Ombudsmann der privaten Krankenversicherung anzurufen.
GDV sieht in gutem Schadenmanagement Wettbewerbsvorteil
Vor dieser Anhörung hatte das BMJ bereits schriftlich Stellungnahmen von Verbänden und den Landesjustiz-Verwaltungen eingeholt – und war zu dem Schluss gekommen, dass das Regulierungsverhalten im Prinzip in Ordnung sei (VersicherungsJournal 19.7.2013).
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sieht sich zu Unrecht an den Pranger gestellt: In der Schaden- und Unfallversicherung könnten 99,4 Prozent und in der Berufsunfähigkeits-Versicherung 98,0 Prozent der Fälle ohne Einschaltung eines Gerichts erledigt werden (VersicherungsJournal 2.7.2013).
Allerdings könne es bei der Vielzahl der zu regulierenden Fälle keine 100-prozentige Zufriedenheit geben. „Nobody is perfect“, hatte der Vorsitzende des zuständigen GDV-Hauptausschusses, Dr. Norbert Rollinger, vor der Presse eingeräumt. Dies gelte für andere Branchen aber genauso. Und Schadenregulierung sei ein zentrales Wettbewerbselement. Unzufriedene Kunden spüre der Vertrieb sofort (VersicherungsJournal 4.7.2013).




