2.8.2022 – Das Infinma Institut hat 231 Berufsunfähigkeits- (BU-) Tarife von 41 Anbietern mit einem Zertifikat ausgezeichnet, weil deren Bedingungen in insgesamt 18 unterschiedlichen Qualitätskriterien durchgängig mindestens den Marktstandard erfüllen oder ihn übertreffen. Insgesamt standen 442 Tarife von 73 Gesellschaften auf dem Prüfstand.
Die Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH hat die Ausgabe 2022 ihrer alljährlichen Analyse „Marktstandards in der BU“ (PDF, 624 KB) veröffentlicht. Im Rahmen der Untersuchung wurden 442 Berufsunfähigkeits- (BU-) Versicherungen von 73 Anbietern untersucht. Im Vorjahr waren es 458 Offerten von ebenso vielen Produktgebern (VersicherungsJournal 3.8.2021).
Bewertet wurden die reinen Bedingungen, basierend auf insgesamt 18 selbst gewählten Qualitätskriterien. Die Analysten weisen ausdrücklich darauf hin, dass aus diesen Merkmalen kein Rating erstellt wird, „da wir auf dem Standpunkt stehen, dass sich die einzelnen Bedingungsbestandteile nicht gegeneinander ‚aufrechnen‘ lassen“.
Deshalb werde auch keine Bewertung in Form von Punkten vorgenommen. Stattdessen werde für die einzelnen Kriterien dargelegt, ob der Anbieter eine Regelung getroffen hat, die besser oder schlechter als die meist verwendete ist.
„Der Marktstandard wird für uns durch die Regelung definiert, die in den betrachteten Bedingungswerken am häufigsten verwendet wird“, stellt das Institut zur Methodik heraus. Das Marktstandard-Modell ist nicht unumstritten (VersicherungsJournal 2.5.2013).
Beim aktuellen Update der Untersuchung („Stand 07/2022“) wurde, anders als im Vorjahr, keines der verwendeten Kriterien verändert. Untersucht wurden folgende 18 Aspekte:
Infinma-Geschäftsführer Dr. Jörg Schulz darauf hin, „dass derzeit vor allem das Thema Nachversicherungs-Optionen eine große Rolle spielt. So hat sich beispielsweise der Marktstandard bei der ereignisunabhängigen Nachversicherungs-Möglichkeit geändert.
Marktüblich sei nun, dass den Kunden eine Erhöhungsmöglichkeit für ihren BU-Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung angeboten, ohne dass dazu ein bestimmter, vorab festgelegter Anlass vorliegen müsse.
Sein Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann hebt hervor, dass die Anzahl der zertifizierten Produkte in Relation zur Gesamtzahl der untersuchten Tarife angestiegen sei, obwohl sich der Marktstandard wie oben beschrieben verbessert habe.
Zu den „K.O.-Kriterien“ gehören die Regelungen zur Umorganisation. Bei selbstständigen Akademikern mit mindestens 90 Prozent Bürotätigkeit verzichtet jeder zweite Testkandidat auf Umorganisation. Somit ist diese Regelung nach der Definition von Infinma als Marktstandard anzusehen.
98 weitere Angebote überfüllen den Standard, während 122 Produkte eine schlechtere Ausgestaltung aufweisen. Das ist mehr als jeder vierte der untersuchten Tarife.
Ebenfalls etwa jeder vierte Testkandidat unterschreitet die meist verwendete Regelung auch in den Kriterien „Verzicht auf Umorganisation bei Kleinbetrieben“ sowie „Erhöhungsoption ohne Anlass“.
Andererseits schneidet in den Aspekten „Kostenbegrenzung bei Umorganisation“, „Meldepflicht Aufnahme Tätigkeit“ sowie „Leistung bei Arbeitsunfähigkeit“ keine der untersuchten Offerten schlechter als der Marktstandard ab.
Die Berufsunfähigkeits-Versicherung wird von etlichen Analysehäusern in Ratings und Scorings bewertet. Zuletzt waren das die Morgen & Morgen GmbH (4.5.2022), die Franke und Bornberg GmbH im Map-Report 923 (13.4.2022) und als Produktrating (15.10.2021) sowie die Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH (22.12.2021).
Welche Versicherer aus Maklersicht in dieser Sparte empfehlenswert beziehungsweise am leistungsstärksten sind, hat die Vema Versicherungsmakler Genossenschaft e.G. im Frühjahr bei ihren Partnerbetrieben erfragt (9.3.2022).
Im Rahmen der Asscompact-„Marktstudie BU/ Arbeitskraftabsicherung 2022“ hat die BBG Betriebsberatungs GmbH ermittelt, an wen Makler das meiste Geschäft liefern (5.5.2022) und welche Anbieter sie (nicht) weiterempfehlen (12.5.2022).
Die Kundenorientierung aus Verbrauchersicht hat die Servicevalue GmbH erst unlängst unter die Lupe genommen (18.7.2022). Zu Jahresbeginn haben die Marktforscher aus Köln eine Untersuchung zur Leistungsregulierung veröffentlicht (20.1.2022).
Die Berufsunfähigkeits-Versicherung ist auch das Thema im kommenden VersicherungsJournal-Extrablatt. Die Ausgabe 3|2022 mit dem Titel „BU – Vertriebschancen bei der Absicherung der Arbeitskraft“ kann als Druckausgabe bis zum 5. August über dieses Formular bestellt werden – und steht ab 29. August im Internet zum Download bereit. Das Heft ist – im Inlandsbezug – kostenfrei. Wer das Extrablatt bereits abonniert hat, bekommt auch diese Ausgabe automatisch zugesandt. Premium-Abonnementen des VersicherungsJournals werden bevorzugt bedient und können rund eine Woche früher auf die neue Ausgabe im PDF-Format zugreifen. |
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