Bafin zwingt Banken zum Nachbessern von Sparverträgen
Die von Banken bei Prämiensparverträgen vielfach verwendeten Zinsanpassungsklauseln sind nach Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) unwirksam. Dass sich die Institute das Recht einräumten, die vertraglich vorgesehene Verzinsung einseitig zu ändern, habe der Bundesgerichtshof (BGH) 2004 für unwirksam erklärt.
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