29.10.2026 – Wer online Versicherungen abschließt, erwirbt oft eine White-Label-Police. Verbraucher sollten aber wissen, bei wem sie versichert sind. Deshalb möchte die Finanzaufsicht mehr Transparenz schaffen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erklärt auf ihrer Website schon länger, wie Verbraucher White-Label-Versicherungen erkennen können und worauf sie beim Abschluss achten sollten. Denn im Ernstfall könne es zu bösen Überraschungen kommen. Jetzt sollen Versicherte stärker geschützt werden. Die Aufsicht plant daher ein neues Rundschreiben mit dem Titel „Erkennbarkeit des Versicherers im White-Label-Modell“.
Kunden sollten wissen, wer ihr Risiko tatsächlich trägt
Das Problem: Kunden können oft nicht ohne Weiteres erkennen, dass sie nicht bei „ihrem“ Unternehmen versichert sind, sondern bei dem White-Label-Versicherer, der hinter dem Angebot steckt. Beim Vertrieb kennzeichnen die Versicherer diese Produkte nicht als ihre eigenen. Deshalb spricht man von einem „white label“, einem „weißen Etikett“.
Anstelle der Versicherer vermarkten die Partner-Unternehmen die Verträge unter ihrem Namen beziehungsweise ihrer Marke. Der Versicherer wird oft lediglich unter der Bezeichnung „Risikoträger“ aufgeführt.
Im Alltag bedeutet das nicht selten: Versicherte haben nur direkten Kontakt zu dem Unternehmen, das die Police vermittelt hat. Dieses kümmert sich oft um den Vertrag, die Rechnungsstellung und die Schadensmeldung.
Was passiert im Schadenfall?
Doch was passiert, wenn es ernst wird – etwa im Schadenfall? Spätestens dann sollten auch White-Label-Versicherte wissen:
- Wer ist mein tatsächlicher Vertragspartner?
- Wer übernimmt die Schadenregulierung?
- An wen wende ich mich im Streitfall – an das Vermittlungsunternehmen oder an die Versicherung?
Die Identität des Versicherers gehört zu den Pflichtinformationen
Die Bafin erwartet von den Versicherern, dass sie ihre gesetzlichen Informationspflichten einhalten. Dazu gehören die Pflichtinformationen über die Identität der Versicherer sowie das Transparenz- und Wahrheitsgebot.
In dem geplanten Rundschreiben will die Bafin ihre Anforderungen an die Transparenz von White-Label-Konstellationen konkretisieren. Den Entwurf des Rundschreibens hat sie nun zur Konsultation gestellt.
Interessierte können eine Stellungnahme zum Entwurf des Rundschreibens bis zum 25. November 2026 per E-Mail senden mit Angabe des Geschäftszeichens „WVA 1-QB 4402/00201#00014“ und den Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 11/2026“.




