26.3.2026 – Der Vorstandschef der Stuttgarter erwartet, dass das geplante Standardprodukt in der staatlich geförderten Altersvorsorge für Versicherungsmakler keine große Bedeutung haben wird. Neben einer geringeren Vergütung nennt er auch einen reduzierten Beratungsbedarf sowie die begrenzten Anlageoptionen als Gründe.
Dr. Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter Versicherungsgruppe und Versicherungsmathematiker, geht davon aus, dass das neue Standardprodukt in der staatlich geförderten Altersvorsorge eher selten durch Versicherungsmakler vertrieben werden wird. Die Stuttgarter kooperiert im Vertrieb eng mit Versicherungsmaklern.
„Beratung und Vergütung nachrangig“

- Guido Bader (Bild: Stuttgarter)
„Das Standardprodukt dürfte für den Maklermarkt wenig interessant sein, da es kaum Anlageoptionen bietet. Daher ist die Beratung und die damit verbundene Vergütung hier nachrangig“, sagte Bader dem VersicherungsJournal.
Am Dienstag hatten sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die SPD-Bundestagsfraktion darauf verständigt, dass das geplante Standardprodukt in der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge mit maximalen Effektivkosten von einem Prozent pro Jahr angeboten werden soll. Schon am Freitag stimmt der Bundestag über das Gesetzespaket ab (VersicherungsJournal 24.3.2026).
Ziel ist es zudem, das Risiko für Vorsorgende beim Standardprodukt zu begrenzen – unter anderem durch eine vereinfachte und standardisierte Ausgestaltung der Anlageoptionen.
Standardprodukt wird für Versicherer nicht das wesentliche Produkt werden
Doch auch hinsichtlich der Frage, welche Rolle die Versicherungswirtschaft künftig beim Standardprodukt spielen wird, zeigt sich der Vorstand zurückhaltend.
„Die Versicherer werden das Standardprodukt anbieten, aber es wird nicht ihr wesentliches Produkt werden. Schwerpunktmäßig wird das Altersvorsorgedepot als individuelles Produkt – also nicht das Standardprodukt – durch sie verkauft“, so Bader.
Nach dem Willen der Regierungsparteien soll zukünftig auch ein öffentlicher Träger ein staatliches Standarddepot anbieten dürfen. Die Sorge des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), ein solcher Anbieter könne per se Wettbewerbsvorteile genießen, teilt Bader jedoch nicht.
„Inwieweit die Versicherungsnehmer beim Standardprodukt dem Staat als Produktgeber und Kapitalanleger vertrauen, bleibt abzuwarten. Da wäre ich vorerst skeptisch“, so der Manager.
Effektivkosten von einem Prozent für Versicherer grundsätzlich darstellbar
Die Versicherer seien grundsätzlich in der Lage, ein Standardprodukt mit entsprechendem Versicherungsmantel auch mit Effektivkosten von maximal einem Prozent darzustellen, berichtet Bader weiter.
„Allerdings werden wir im Standardprodukt weniger Kosten einkalkulieren können als in den Nicht-Standardprodukten. Konkret geht es hier um geringere laufende beitragsproportionale Kosten. Damit wird es im Vertrieb auch anders vergütet werden müssen – was fachlich aber zu einem geringeren Beratungsbedarf passt.“
Bei den Nicht-Standardprodukten in der staatlich geförderten Altersvorsorge, auf die nach Einschätzung Baders die Versicherungswirtschaft und Versicherungsvermittler zukünftig den Schwerpunkt legen werden, werde sich hingegen die vorgeschriebene gleichmäßige Verteilung der Abschlusskosten auf die gesamte Laufzeit niederschlagen.
„Diese hat Einfluss auf die Höhe der einkalkulierten Kosten und die Höhe und Struktur der Vermittlervergütung. Wie genau, wird die Zukunft zeigen“, zeigt sich der Vorstand vorsichtig hinsichtlich der konkreten Auswirkungen.




