14.000 Euro für das Beseitigen zweier Kratzer – Ex-Mieter soll zahlen

30.5.2023 (€) - Wenn ein paar Schrammen nach einem Umzug die Optik im Edelstahl-verkleideten Aufzug stören, ist das doch kein Beinbruch. Oder doch? Darüber musste das Koblenzer Landgericht urteilen.

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