Zahlung wird bei Courtageanspruch verweigert!

16.9.2002 – Heinz Jürgen Busch sollte sich zu diesem Thema besser zurückhalten.

Selbst wenn ein Pool nicht insolvent wird, heißt das noch lange nicht, dass fällige Courtagen gezahlt werden. Best intention und somit Heinz Jürgen Busch -der Herr Oberlehrer lässt grüßen- schuldet uns und wie wir auf Tagungen hörten auch anderen Vermittlern längst fällige Courtagen von mehreren hundert Euro und verweigert die Zahlung, ja sogar die Abrechnung mit sehr dubiosen Ausreden.

Der Courtageanspruch entstand, durch bei best intention eingereichtes Hausratgeschäft, bei der DBV-Winterthur.

Wir werden klagen wie nach unseren Informationen es auch andere Vermittler tun bzw. vorhaben.

Bruchhage & Partner GmbH

bruchhage.Michael@t-online.de

 

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