Womöglich wird über die Entgeltumwandlung absichtlich nicht aufgeklärt

6.10.2025 – 32 Prozent der Arbeitnehmer geben also als Grund für den Nichtabschluss einer Entgeltumwandlung an, dass ihr Arbeitgeber keine solche anbietet. Indes haben Arbeitgeber die Pflicht, eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anzubieten, wenn Mitarbeiter über die Firma fürs Alter vorsorgen wollen.

Verlangen Beschäftigte eine bAV, müssen Unternehmer eine Entgeltumwandlung für sie abschließen – mindestens eine Direktversicherung.

Aber gemäß Beitrag nur zwölf Prozent der Arbeitnehmer werden von Versicherungsvermittlern auf die Entgeltumwandlung aufmerksam gemacht. Hier ergibt sich also noch ein ganz erhebliches ungenutztes Potenzial, um die Entgeltumwandlung unter Arbeitnehmern weiter zu verbreiten – durch Aufklärungsarbeit der Versicherungsvermittler.

Auch die bis zu mehr als 50 Prozent der weiteren Hinderungsgründe – wie, man habe sich noch nicht darum gekümmert, das Angebot sei nicht attraktiv, mangelndes Vertrauen, dass der Arbeitnehmer es nicht verstehe und dass er angeblich kein Geld dafür übrig habe – können durch Versicherungsvermittler sicher großenteils behoben werden.

Womöglich aber wird über die Entgeltumwandlung – mindestens als Pflichtangebot der Direktversicherung – absichtlich von Versicherungsvermittlern nicht aufgeklärt. Oder noch schlimmer: Es wird davon abgeraten – und zusätzliche Gründe vorgebracht, weshalb der Arbeitnehmer davon absehen sollte.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Warum die Deutschen bAV-Abschlüsse scheuen”.

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