Wer von einer Klage absieht, schadet dem Gegenüber

22.5.2026 – Niemand will unrechtmäßig handeln, auch kein Arbeitgeber oder Vermieter. Wenn also Arbeitgeber oder Vermieter oder etwa auch Versicherer durch ein Gerichtsurteil erfahren, dass sie sich unrechtmäßig verhalten haben, lernen sie etwas hinzu und können sich künftig - genau wie es jeder auch will - rechtskonform verhalten. Das ist doch besser, als weiter gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Wer könnte denn etwas dagegen haben, besser zu werden, und es vorziehen, schlechter zu bleiben? Alle − nicht nur Vermieter, Arbeitgeber und Versicherer − sind dankbar dafür, dass ihnen durch ein bestenfalls sogar obergerichtliches Urteil gesagt wird, welche Fehler sie gemacht haben und wie sie sich richtig verhalten müssen.

Wer also von einer Klage absieht, schadet dem Gegenüber, weil er zulässt, dass der andere schlechter bleibt als er es sein könnte. Dass die Bemühung, jemanden vom Besseren zu überzeugen, dann mit Undankbarkeit belohnt würde, ist kaum anzunehmen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: Mit dem Ende eines Rechtsstreits ist nur der Rechtsstreit beendet

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