30.10.2015 – Wie kann gerade jetzt kurz vor dem nächsten Finanzcrash ein Produkt wie die klassische Lebensversicherung, die § 89 VAG unterliegt, die höchste Sicherheitsstufe bekommen? Oder wird der Paragraf auch nicht in die Bewertung mit einbezogen, genauso wenig, wie die Finanzkraft des Versicherers? Was hat das denn mit einer fairen Beratung gegenüber dem Kunden zu tun, unabhängig von der sicheren Vermittlerhaftung?
H. Braun
zum Artikel: „PIA – Mega-Vertriebsvorteile noch nicht erkannt”.




